Datenschützer tadelt Hamburger Polizei für massenhafte Internetfahndung nach G20-Randalierern

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hält die von der Soko "Schwarzer Block" gestartete massenhafte Öffentlichkeitsfahndung nach Gewalttätern im Rahmen der G20-Krawalle "gerade im Internetzeitalter" für "nicht geeignet".

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Datenschützer tadelt Hamburger Polizei für massenhafte Internetfahndung nach G20-Randalierern

Ausschnitt aus einer Aufnahme der Hamburger Polizei vom 7. Juli 2017.

(Bild: Polizei Hamburg)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Polizei Hamburg sei mit ihrer seit Montag laufenden großflächigen öffentlichen Online-Fahndung nach Randalierern während des G20-Treffens Anfang Juli weit übers Ziel hinausgeschossen. Davon geht der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar aus. "Die Gewalt beim G20-Gipfel ist schockierend. Das zeigen die nun veröffentlichten Bilder erneut", erklärte er gegenüber heise online. "Die Öffentlichkeitsfahndung stellt gleichwohl ein massiv-eingriffsintensives Instrument dar, das hier in einem bislang kaum vergleichbaren Ausmaß eingesetzt wird."

Caspar gibt zu bedenken, dass Personen, nach denen mit Hilfe öffentlicher Medien gefahndet werde, "in ihrem persönlichen Umfeld vor der Allgemeinheit bloßgestellt werden". Insoweit komme "begleitend auch ein sanktionierender Charakter zu". Gerade im Internetzeitalter sei eine Öffentlichkeitsfahndung nach mehr als 100 Personen sei durchaus fragwürdig, "auch wenn die strafprozessuale Legalität jedes einzelnen Falles durch die individuelle richterliche Anordnung jeweils verbürgt sein mag".

Die Sonderkommission "Schwarzer Block" der Hamburger Polizei, die seit Monaten nach Tatverdächtigen rund um die G20-Krawalle sucht, hat Anfang dieser Woche zahlreiche Videosequenzen und Fotos auf der Webseite der Ermittler sowie auf deren Präsenzen in sozialen Netzwerken publik gemacht. Sie sollen Verdächtige zeigen, die beispielsweise Steine werfen, Geschäfte plündern oder Autos anzünden. Die Fahnder hoffen nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung der Gesuchten führen. Jeder Fall sei einzeln gerichtlich geprüft worden, hieß es zur Präsentation der Fahndungsaktion.

Die Soko führt nach eigenen Angaben inzwischen rund 3000 Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige. Elf Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Richter verhängten bereits Freiheitsstrafen, die aber noch nicht rechtskräftig sind.

Caspar erinnerte aus Sicht des Datenschutzes daran, dass schon "die Vorabveröffentlichung von einigen Personen ohne richterliche Anordnung" im Boulevardblatt "Bild" Ende November eindeutig rechtswidrig gewesen sei. Zumindest fragwürdig sei auch die Praxis der Öffentlichkeitsfahndung über Facebook. Schon der Betrieb einer behördlichen Fanpage auf der Plattform erscheine "rechtlich bedenklich", nachdem ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) jüngst festgestellt habe, dass solche Anbieter "datenschutzrechtlich verantwortlich sind und hierauf das nationale Recht anwendbar ist".

Berliner Linksautonome hatten schon Sonntagnacht auf die Ankündigung der ausgeweiteten Internetfahndung reagiert, indem sie Fotos von 54 Berliner Polizisten unter Bezeichnungen wie "Schweine" oder "Mörder" auf der alternativen Medienplattform Indymedia.org veröffentlichten. Die Ordnungshüter sollen an der Räumung von ehemals teilbesetzten Häusern in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain mitgewirkt haben. "Wir freuen uns über Hinweise", wo die Polizisten "wohnen oder privat anzutreffen sind." Diese könnten "bedenkenlos" auch "für die Gewalt der drei Wochen der Belagerung verantwortlich gemacht werden", die den Räumaktionen gefolgt seien.

Politiker und Polizeigewerkschaften sind empört über den Schritt und forderten strafrechtliche Konsequenzen. "Politische Linksextremisten zeigen wieder einmal ihr eigentliches Weltbild: Unter dem Deckmantel vermeintlich politischer Rhetorik steckt nichts anderes als Hass und Gewalt", konstatierte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD).

Es ist nicht das erste Mal, dass auf einer linksextremen Webseite Aufnahmen von Polizisten zu finden sind. Schon nach einem ähnlichen Vorfall vor einigen Jahren ermittelten die Behörden wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz, Verdächtige konnten sie der Berliner Zeitung zufolge aber nicht ausfindig machen.

[Update 20.12.2017 – 11:20 Uhr] Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) erklärte gegenüber heise online: "Für die Veröffentlichung der Bilder von Polizeibeamten auf Indymedia gibt es keine Rechtsgrundlage. Aus Sicht des Datenschutzes liegt eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen vor. Es steht allen Betroffenen frei, strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen einzuleiten." (anw)