Indien: Leak aus staatlicher Datenbank – Ermittlungen gegen Journalisten

Nachdem eine indische Zeitung öffentlich gemacht hat, dass online Zugänge zur riesigen Biometriedatenbank Aadhar verkauft werden, gibt es nun Ermittlungen. Die richten sich aber gegen den Journalisten selbst.

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Indien: Leak aus staatlicher Datenbank – Ermittlungen gegen Journalisten

(Bild: Etereuti)

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Nachdem eine Zeitung über den mutmaßlichen Diebstahl von Informationen zu den mehr als eine Milliarde Nutzern des Biometrieprojekts Aadhaar berichtet hat, wurden nun Ermittlungen gegen die Journalisten eingeleitet. Das hat die Zeitung The Tribune selbst öffentlich gemacht, bei der der für die Enthüllung des Sicherheitslecks verantwortliche Journalist Rachna Khaira arbeitet. Die zuständige Behörde UIDAI (Unique Identification Authority of India) hat Vorwürfe, sie würde lediglich auf den Boten zielen, nicht aber die Verantwortlichen, bereits zurückgewiesen. Um polizeiliche Ermittlungen einzuleiten, müsse man Personen benennen, die mit einem angezeigten Verbrechen in Verbindung stehen.

The Tribune hatte Anfang des Jahres berichtet, dass Unbekannte gegen Bezahlung eine ganze Reihe von Informationen aus der immensen Datenbank weitergeben. In Aadhaar werden persönliche Daten zu allen Bürgern des Landes gesammelt, die sich damit etwa für staatliche Unterstützung anmelden sollen. Wie die UIDAI inzwischen öffentlich erklärt hat, hatten die Unbekannten wohl Zugriff auf ein extra eingerichtetes Aadhar-Portal, erklärt die Hindustan Times. Das sei für Beamte gedacht, die dort Fehler korrigieren sollen, etwa bei der Schreibweise von Namen. Irgendjemand habe diese Zugangsdaten wohl weiterverkauft.

Über das Portal können demnach nur Informationen zu Datenbankeinträgen eingesehen werden, wenn die zugehörige 12-stellige Aadhar-Nummer eingegeben wird. Die sei aber nicht wirklich geheim, ähnlich einer Kontonummer, ergänzt die Hindustan Times. The Tribune hatte berichtet, dass nach Eingabe der Nummer der Name der damit verknüpften Person, deren Melde- und E-Mailadresse, Fotos und die registrierte Telefonnummer einsehbar waren. Biometrische Informationen seien nicht einsehbar, hatte auch die UIDAI versichert. Gegenwärtig sei unklar, wieviele Personen auf diese Informationen Zugriff hatten.

Aadhar ist ein Prestigeprojekt der indischen Regierung und sollte im Kampf gegen Korruption helfen, anfangs war die Teilnahme freiwillig. In jüngster Zeit wurde ein Eintrag in der Datenbank aber in immer mehr Bereichen verpflichtend, etwa zur Abgabe der Steuererklärung oder sogar für Einkäufe im Wert von mehr als umgerechnet 670 Euro. Angesichts dieser Entwicklung hatte Indiens oberstes Gericht vergangenes Jahr seine Einschätzung der Privatsphäre korrigiert. Der Supreme Court widersprach dabei dem Argument der Regierung, für Aadhaar müsse das Recht auf Privatsphäre einer "kleinen Elite" hinter dem Recht der Masse auf ein würdevolles Leben in einem sich entwickelnden Land zurückstehen. (mho)