Austro-Hartz-IV?

Der Arbeitsmarktservice (AMS), das österreichische Äquivalent zur deutschen Arbeitsagentur. Foto: Duke of W4. Lizenz: CC BY-SA 3.0/at

In Österreich senden Sozialministerin Beate Hartinger-Kleinum und Kanzler Sebastian Kurz unterschiedliche Signale zum "Arbeitslosengeld neu" aus

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Die "Notstandshilfe" entspricht in Österreich in etwa dem, was bis 2004 die deutsche Arbeitslosenhilfe war: Eine Leistung, die gezahlt wird, wenn der nach Alter und Beschäftigungsdauer gestaffelt begrenzte Anspruch auf Arbeitslosengeld abgelaufen ist. Bislang beträgt diese Notstandshilfe 92 Prozent des vorher ausgezahlten Arbeitslosengeldes und kann bis zum Renteneintritt bezogen werden, wenn alle 52 Wochen ein neuer Antrag gestellt wird.

Die seit Ende Dezember amtierende Regierung aus ÖVP und FPÖ hat in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, diese Notstandshilfe (die dem österreichischen Arbeitsagentur-Äquivalent Arbeitsmarktservice (AMS) nach 2016 etwa 101.500 Männer und 65.500 Frauen erhielten) durch ein "Arbeitslosengeld neu" zu ersetzen.

Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld?

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein von der FPÖ meinte dazu letzte Woche in der ORF-Nachrichtensendung Zeit im Bild 2, das deutsche Hartz-IV-Modell werde es mit ihr "nicht geben". "Menschen, die unverschuldet auch sehr lange keinen Job finden", könnten mit der neuen Regelung "den Stempel Notstandshilfeempfänger" loswerden, würden aber nicht ihr Vermögen verlieren, wie das die Opposition behaupte.

Österreichische Medien interpretierten diese Aussagen dahingehend, dass auch Langzeitarbeitslose nicht in die "Mindestsicherung", das österreichische Pendant der deutschen Sozialhilfe, fallen sollen. Daraufhin meldete sich Bundeskanzler Sebastian Kurz von der ÖVP zu Wort und meinte, es gelte, was im Regierungsprogramm steht:

Wir wollen ein 'Arbeitslosengeld neu' schaffen, das sicherstellt, dass Personen, die lange gearbeitet haben, mehr bekommen und auch einen längeren Anspruch haben, und dass Personen, die kürzer gearbeitet haben, weniger Anspruch haben und auch weniger lang diese Leistung in Anspruch nehmen können. Und die Mindestsicherung steht all jenen offen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist.

Hartinger-Klein sagte dem Kurier darauf angesprochen, der Bundeskanzler habe "natürlich recht":

Das 'Arbeitslosengeld neu' soll die Notstandshilfe ablösen. Was wir noch finden müssen, ist eine Lösung, ob es sich um Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld handelt. Die Mindestsicherung ist Länderkompetenz, daher wird es hier noch Verhandlungen geben müssen - auch weil wir eine einheitliche Grundsicherung erreichen wollen. Aber wir werden definitiv nicht auf das Vermögen zugreifen.

Bei der Mindestsicherung ist so ein Zugriff auf das Vermögen bislang teilweise möglich. Insofern wäre ein Wechsel dahin ein Nachteil für bisherige Bezieher von Notstandshilfe. Mit deutlich geringeren Bezügen müsste einer Schätzung des ORF nach lediglich die ungefähr 32.000 Notstandshilfeberechtigten rechnen, deren Bezüge klar oberhalb der etwa 840 Euro Mindestsicherung liegen.

"Degressive Gestaltung der Leistungshöhe"

Die im Regierungsprogramm geplante "degressive Gestaltung der Leistungshöhe" will die Sozialministerin nicht nur durch Kürzungen des Arbeitslosengeldes umsetzen, sondern auch durch ein Anheben der derzeit 55 Prozent des letzten Nettogehalts zum Beginn des Bezuges. Je länger dieser dauert, desto mehr soll der Anteil sinken. Um wie viel er in welchem Zeitraum konkret sinken soll, lässt sie gerade mittels "finanzmathematischer Modelle" berechnen.

Die von der letzten Regierung ins Leben gerufene Aktion 20.000, mit der 20.000 Langzeitarbeitslosen über 50 eine Stelle beschafft werden sollte, setzte die Sozialministerin nach lediglich 1.326 Vermittlungen vorerst aus. Darüber, ob das Programm später fortgesetzt wird, soll eine Evaluierung entscheiden.

Strache: Unterbringung von Asylbewerbern in Kasernen "kein Thema"

Ebenfalls als "Rückzieher" werten österreichische Medien die "Klarstellung" des freiheitlichen Vizekanzler Heinz-Christian Strache, dass seine Aussagen zur Unterbringung von Asylbewerbern in Kasernen "im Zusammenhang mit eventuell leerstehenden Objekten" gefallen, aber eigentlich "kein Thema" seien, weil man derzeit keine neuen Unterbringungsmöglichkeiten benötige.

Hier machten die Medien seiner Ansicht nach "aus einer Maus einen Elefanten", weil sie die Aussage "aus dem Zusammenhang gerissen" und "überinterpretiert" hätten. Tatsächlich sei es ihm vor allem um die "staatliche Verantwortung" bei der Unterbringung von Asylbewerbern gegangen, die man nicht an Vereine oder NGOs delegieren dürfe, die damit Geschäfte machten. Oppositionsführer und Ex-Bundeskanzler Christian Kern hatte Straches Vorstoß vorher als eine "Nebelgranate" bezeichnet, die den Steuerzahler Geld kosten würde, weil die private Unterbringung von Asylbewerbern mit durchschnittlich 280 statt 730 Euro deutlich billiger sei.