Überwachungstechnik: EU-Parlament stimmt für schärfere Exportregeln

Die Ausfuhr von Hard- und Software zur Netzüberwachung soll künftig generell genehmigungspflichtig sein, wenn es nach den Abgeordneten geht. Die Exportkontrolle von Verschlüsselungstechnik wollen sie dagegen beenden.

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Überwachungstechnik: EU-Parlament stimmt für schärfere Exportregeln

(Bild: EU-Parlament)

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Mit der großen Mehrheit von 571 zu 29 Stimmen bei 29 Enthaltungen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch wie schon in früheren Resolutionen dafür ausgesprochen, dass die Vorschriften zur Exportkontrolle auch für Instrumente zur digitalen Überwachung gelten sollen. Hard- und Software, mit der sich etwa Mobiltelefonen abhören, Computer hacken, Passwörtern umgehen oder Internetnutzer identifizieren lässt, würde damit auf die Liste der Gegenstände wandern, deren Ausfuhr durch die zuständigen nationalen Behörden genehmigt werden muss. Autoritären Regimes soll es schwerer fallen, ihre Bürger mit europäischer Überwachungstechnik etwa von FinFisher oder Trovicor auszuspionieren.

Den Anstoß für das Vorhaben gab die EU-Kommission 2016 mit einem Entwurf für die Reform der Verordnung für Export von Gütern, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können. Die Ausfuhr anderer sogenannter Dual-Use-Güter wie etwa Atomtechnik oder Navigationssysteme ist bereits reglementiert. Über den Kommissionsvorschlag hinaus sind die Abgeordneten nun dafür, einen verstärkten Datenschutz und eine Garantie für die Versammlungsfreiheit durch klare Kriterien und Definitionen zu verankern. Neue Risiken und Technik sollen zudem rascher in die Verordnung aufgenommen werden können.

Exporteure von Erzeugnissen, die noch nicht aufgeführt sind, aber zu Menschenrechtsverletzungen führen könnten, müssen nach Ansicht der Volksvertreter sicherstellen, dass ihre Spähtechnik nicht in die falschen Hände gelangen kann. Für sie sollen die Sorgfaltspflichten gelten, auf die sich die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geeinigt hat. Sanktionen in den Mitgliedsstaaten bei Verstößen gegen die Vorgaben wollen die Abgeordneten harmonisiert wissen. Die Kommission soll auch ein Handbuch veröffentlichen, in dem sie verdeutlicht, was künftig anhand der überarbeiteten Vorschriften erlaubt und verboten ist.

Verschlüsselungstechnik wollen die Parlamentarier dagegen von der Liste der Dual-Use-Verordnung streichen, da diese für den Selbstschutz von Menschenrechtsverteidigern unerlässlich sei. Prinzipiell müsste damit auch das internationale Wassenaar-Abkommen zur Exportkontrolle überarbeitet werden, da Kryptoprogramme bislang darunter fallen. Die Bundesregierung war 2015 bereits mit einer Gesetzesverschärfung vorgeprescht, nach der die Ausfuhr von Überwachungstechnik für Telefonie und zur Vorratsdatenspeicherung genehmigt werden soll. Viel gebracht hat dies aber noch nicht. Auf EU-Ebene muss nun der Ministerrat seinen Standpunkt festlegen, bevor es auf die Suche nach einem Kompromiss mit dem Parlament gehen kann. (anw)