Unterstützung für Microsoft im US-Verfahren um Zugriff auf europäische Daten

Der US Supreme Court entscheidet Ende Februar, ob das Gesetz der US-Regierung einen Zugriff auf Daten erlaubt, die nicht in den USA gespeichert sind. Microsoft erhält in dem Verfahren viel Unterstützung aus Europa.

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Unterstützung für Microsoft im Verfahren um Zugriff auf europäische Daten

Microsoft-Justiziar Brad Smith (hier 2016 bei einem Auftritt in Berlin) kämpft seit Jahren gegen den Übergriff der US-Regierung auf Daten in Europa.

(Bild: heise online)

Lesezeit: 3 Min.

Der Dachverband der europäischen Digitalbranche (Digital Europe) wendet sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme seiner Mitglieder gegen die Bemühungen der US-Regierung, den Behörden auch Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten zu ermöglichen. Die Organisation, zu der auch die deutschen Verbände Bitkom und ZVEI gehören, warnt in ihrer Eingabe für den Obersten Gerichtshof der USA vor schweren Konsequenzen für den europäischen Datenschutz und das geltende Recht in der EU. Auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und der Industrie- und Handelskammertag unterstützen Microsoft.

Hintergrund ist ein seit 2013 laufender Rechtsstreit, in dem die US-Regierung den Cloud-Anbieter Microsoft zur Herausgabe von Daten zwingen will, die in einem Rechenzentrum des Unternehmens in Irland gespeichert sind. Im Rahmen einer Ermittlung wegen Drogendelikten verlangten die US-Behörden Zugriff auf das Postfach Outlook-Nutzers. Microsoft widersetzt sich einer von einem Gericht in erster Instanz erlassenen Anordnung bis heute.

Die Berufungsinstanz hatte Microsoft in einem weltweit beachteten Urteil schließlich Recht gegeben. Das von den US-Behörden zur Begründung herangezogene Gesetz gelte ausschließlich für Daten, die in den Vereinigten Staaten gespeichert seien, befand die Vorsitzende Richterin. US-Unternehmen könnten mit einem auf Grundlage dieses Gesetzes ausgestellten Durchsuchungsbefehls nicht gezwungen werden, Daten herauszugeben, die in anderen Ländern gespeichert seien (US Court of Appeals, 2nd Circuit, Case 14-2985).

Die US-Regierung hat daraufhin erfolgreich den Supreme Court angerufen. Die Anhörung ist für den 27. Februar angesetzt (US v. Microsoft, Case 17-2). Im Vorfeld der Anhörung haben sich noch zahlreiche Interessenvertreter mit Stellungnahmen zu Wort gemeldet. So bringen die EU-Parlamentarier Viviane Reding und Axel Voss (EVP), Jan-Philipp Albrecht (Grüne), Birgit Scholz (Sozialdemokraten) und Sophie in’t Veld (Liberale) ihre Unterstützung für Microsoft ebenso zum Ausdruck wie zahlreiche IT-Experten. Im Dezember hatte die EU-Kommission in einer neutralen Stellungnahme die europäische Rechtslage erläutert.

Auch die europäischen Digitalverbände unterstützen Microsoft. "Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht“, erklärte Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden gebe es bestehende Rechtshilfeabkommen, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangen. Für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden und damit unzumutbar. (vbr)