Polizei, Feuerwehr und Facebook – viele Fälle für Hamburgs Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür. Die Hamburger Datenschützer haben vor ihrem Inkrafttreten nach eigenen Angaben so viel zu tun, dass sie Alarm schlagen.

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Polizei, Feuerwehr und Facebook – viele Fälle für Hamburgs Datenschutzbeauftragten

(Bild: datenschutz-hamburg.de)

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  • dpa
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Kritik an Datensätzen der Polizei und am Funkverkehr der Feuerwehr, dazu Rechtsstreitigkeiten mit Facebook und Co. – Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar sieht sich mit einem Berg an Aufgaben konfrontiert und fordert daher mehr Personal. Mit den derzeitigen 21 Vollzeitstellen werde seine Behörde Probleme bekommen, die mit der ab Ende Mai europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbundenen Aufgaben zeitgerecht zu bewältigen, sagte Caspar am Mittwoch zur Vorstellung des "Tätigkeitsberichts Datenschutz 2016/17".

Die neue Verordnung sieht etwa vor, dass Datenschützer deutlich höhere Bußgelder – der Rahmen steigt von 300.000 auf 20 Millionen Euro – anordnen können und Betroffene einfachere Klagerechte bekommen. Von einer "neuen Zeitrechnung" des Datenschutzes, die mehr als eine halbe Milliarde Menschen in der EU betreffe, sprach Caspar.

In Hamburg war ein Schwerpunkt der Datenschützer in den vergangenen beiden Jahren Datenspeicherungen der Polizei zu überprüfen. In der Datei "CRIME Gruppen- und Szenegewalt" etwa hätten von 4358 Personen rund 4000 gelöscht werden müssen, berichtete der zuständige Datenschützer Matthias Jaster. Teils waren die gelisteten Menschen minderjährig, teils waren ihre Verfahren eingestellt oder die gesetzlich festgelegte Speicherdauer von drei Jahren überschritten.

Als Konsequenz hatte Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer im Oktober angekündigt, den kompletten Datenbestand des polizeilichen Auskunftssystems (POLAS) überprüfen zu lassen. Konkret geht es um etwa 160.000 Einzelpersonen und ein Volumen von 900.000 Datensätzen. "Das dauert vermutlich Jahre", sagte Caspar, der von einer "guten Zusammenarbeit" mit der Polizei sprach.

Der Datenbestand soll nach Polizeiangaben so bereinigt werden, dass er dem Datenschutz gerecht wird, aber auch etwa Ermittlungen in Kapitaldelikten oder die Abwehr von Terrorgefahren nicht gefährdet.

Auch an der Arbeit der Feuerwehr haben Caspar und seine Kollegen etwas auszusetzen. Sie bemängeln, dass das digitale Alarmsystem Daten unverschlüsselt überträgt und diese dann teilweise illegal ins Internet gelangen. Dort gebe es dann Angaben wie die genaue Adresse, das Alter oder Stichworte wie "drohende Geburt, fünfter Monat", sagte der Datenschutz-IT-Experte Sebastian Wirth. Seine Forderung: Die Feuerwehr soll unverzüglich verschlüsselte Technik einsetzen.

Immer wieder landen Fälle der Datenschützer auch vor Gericht. Von acht Verfahren hätten sie zuletzt sieben erfolgreich abschließen können, sagte Caspar. Im Rechtsstreit mit Facebook über den Austausch von Nutzerdaten des Tochterunternehmens WhatsApp hofft er auf einen baldigen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). "Wir sind erfolgreich in erster Instanz gewesen und hoffen, das auch in der zweiten zu sein", sagte Caspar.

Facebook darf nach einem Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts keine Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nutzen. Das Gericht hatte im vergangenen Frühjahr eine entsprechende Anordnung Caspars bestätigt. Dagegen ging Facebook in Berufung. Mit einer Entscheidung sei wohl bald zu rechnen, sagte Caspar. (anw)