Kritik an Datenumzug von .com- und .net-Inhabern in die USA

Millionen von privaten Domain-Inhaberdaten sollen in die USA umziehen, während die Domainbranche darum ringt, die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Das passt nach Ansicht mancher Registrare nicht zusammen.

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Kritik an Datenumzug von .com- und .net-Inhabern in die USA

Ab 1. Mai 2018 müssen Domainverkäufer private Adressdaten neuer .com- und .net.-Nutzer bei VeriSign in Virginia abliefern.

(Bild: icann.org)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Der Transfer der persönlichen Daten von Nutzern, die eine .com- oder .net-Adresse haben, in die USA widerspricht nach Ansicht europäischer Registrare dem Geist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ab 1. Mai 2018 müssen Domainverkäufer private Adressdaten neuer .com- und .net.-Nutzer bei VeriSign in Virginia abliefern. Ein Jahr später sollen auch die Daten aller bisherigen .com-Inhaber umgezogen sein, verlangt die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN).

Der Umzug von Inhaberdaten für .com- und .net-Domains steht schon seit längerem auf dem Programm der ICANN. Im vergangenen Jahr, als die Organisation bereits an der Anpassung der eigenen Datenverarbeitungs-Praktiken an die DSGVO arbeitete, bekräftigte das Management den millionenfachen Datentransfer. Grund ist die Vereinheitlichung des Betriebs der Domainregistries.

Vom klassischen Modell der dezentralen Datenhaltung für Domaininhaberdaten hatte sich die ICANN mit der Zulassung der neuen Top Level Domains verabschiedet. Diese müssen laut ihren Verträgen die Daten von Domainkunden zentral speichern; sie werden fette ("thick") Registries genannt. Die zahlenmäßig deutlich größeren Zonen .com und .net wurden von Marktführer VeriSign dagegen bislang als schlanke ("thin") Registries betrieben; das heißt, dass VeriSign in den eigenen Datenbanken lediglich zu speichern hat, bei welchem Registrar die Domain liegt. Aus Datenschutzsicht hat eine solche dezentrale Verwaltung gewisse Vorteile: Persönliche Daten können bei entsprechender Wahl des Registrars innerhalb einer bevorzugten Jurisdiktion gehalten werden.

In der aktuellen Situation die auf der Basis einer aus dem Jahr 2013 stammenden Empfehlung der Generic Name Supporting Organisation (GNSO), dem wichtigsten Policy-Gremium der ICANN, umzusetzen, geht laut Tom Keller von 1&1 Internet in die verkehrte Richtung. Natürlich werde 1&1 zum gegebenen Zeitpunkt machen, was "vertraglich und rechtlich machbar ist", versicherte er auf Anfrage von heise online. Er bezweifle aber, dass .com in Zukunft tatsächlich "thick" werde, denn dafür fehle aus seiner Sicht schlicht "die rechtliche Grundlage". VeriSign antwortete auf eine Anfrage von heise online bislang nicht. (anw)