Datenzugriff in der EU: US-Regierung hält Microsofts Supreme-Court-Fall für hinfällig

Wenige Tage nach dem Beschluss des "Cloud Act" mit Regeln für den Zugang von US-Ermittlern zu im Ausland liegenden Daten hat das US-Justizministerium beim Supreme Court beantragt, den dort anhängigen Microsoft-Fall zu den Akten zu legen.

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Datenzugriff in der EU: US-Regierung hält Microsofts Supreme-Court-Fall für hinfällig

Sitzungssaal des obersten Gerichts der USA.

(Bild: supremecourt.gov)

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Die US-Regierung hat den jahrelangen Streit mit Microsoft über den internationalen Zugriff auf Daten in der Cloud für erledigt erklärt. Die Auseinandersetzung sei "hinfällig" und müsse nicht weiter verhandelt werden, teilte der oberste Prozessvertreter der US-Regierung, Noel J. Francisco, in einem Antrag an den Supreme Court mit. Er verwies dabei auf den "Cloud Act", den der US-Kongress wenige Tage vorher verabschiedet hatte. Er wurde bereits von Präsident Donald Trump unterzeichnet und trat damit in Kraft.

Mit dem neuen Gesetz hat der Kongress klarere Regeln aufgestellt, wie die Zusammenarbeit zwischen US-Strafverfolgungsbehörden und ausländischen Partnern und damit der Zugriff auf Daten ablaufen sollen, die sich auf Servern außerhalb des eigenen Territoriums befinden. So können etwa bilaterale Abkommen getroffen werden, die die jeweiligen Ermittler ermächtigen, ihre Anfragen direkt an die Cloud-Anbieter zu stellen. Das US-Justizministerium hat bereits einen neuen Durchsuchungsbefehl auf Basis des Cloud-Act an Microsoft geschickt. Damit sei der ursprüngliche Fall erledigt.

In der international beachteten Auseinandersetzung, die als New York Search Warrant Case bekannt ist, geht es darum, ob Microsoft personenbezogene Daten an US-Behörden übergeben muss, die in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Die US-Regierung hatte dem Softwareriesen 2013 in einem Fall mit Bezug zu Drogenkriminalität eine Durchsuchungsanordnung eines Bundesrichters für das E-Mail-Konto eines Verdächtigen vorgelegt. Microsoft weigerte sich, die Daten herauszugeben, weil sie auf einem Server in Irland lagerten. Das Unternehmen verwies stattdessen auf ein bestehendes Rechtshilfeabkommen mit dem EU-Staat. Nach einem mehrjährigen Streit gab ein Berufungsgericht Microsoft schließlich Recht, weswegen das US-Justizressort den Supreme Court anrief.

Francisco hat den Obersten Gerichtshof zugleich aufgefordert, das Urteil der Berufungsinstanz zu annullieren. Dies sei wichtig, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und einen im Widerspruch zur neuen Gesetzeslage stehenden Präzedenzfall auszuschließen. Microsoft begrüßte den Cloud Act als guten Kompromiss. Bürger- und Menschenrechtsorganisationen beklagen dagegen, dass mit dem Gesetz Anbieter wie Google, Facebook oder Microsoft über die Herausgabe teils sensibler Kundendaten entscheiden müssten. Zudem dürften Regierungen untereinander nun Vereinbarungen treffen, die einen weitgehenden Informationszugriff gestatten und Datenschutzbestimmungen aushebeln könnten. (anw)