WhatsApp-Nutzung womöglich bald erst ab 16 Jahren rechtmäßig

Der Messaging-Dienst will angeblich seine Nutzungsbedingungen ändern und das Mindestalter auf 16 Jahre heraufsetzen. Anlass dürfte die EU-Datenschutzgrundverordnung sein, die das Verarbeiten personenbezogener Daten Minderjähriger neu regelt.

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Jugendliche mit Smartphones

(Bild: dpa, Henning Kaiser)

Lesezeit: 3 Min.
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Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp bereitet angeblich eine Änderung seiner Nutzungsbedingungen vor und will das Mindestalter für die Nutzung des Dienstes auf 16 Jahre heraufsetzen. Das meldet das gewöhnlich gut unterrichtete Fan-Blog WABetaInfo per Twitter.

Aktuell setzt der zu Facebook gehörende und kostenlose Dienst ein Mindestalter von 13 Jahren voraus, "bzw. so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen" heißt es in dem genauen Wortlaut der Nutzungsbedingungen. Umgesetzt werden soll das neue Mindestalter laut dem Tweet spätestens bis zum 25. Mai.

Der Grund für dieses Datum dürfte die ab Mai gültige EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sein, in deren Artikel 8 die "Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft" geregelt ist. Danach ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes erst dann rechtmäßig, wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Mitgliedsstaaten der EU können allerdings durch Rechtsvorschriften eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, jedoch nicht unter 13 Jahren, was den aktuellen Nutzungsbedingungen von WhatsApp entspricht. Ob eine weltweite Anhebung des Mindestalters erfolgt oder ob nur bestimmte Länder betroffen sind, erwähnt WABetaInfo nicht. Bei der Verabschiedung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung war die Frage des Mindestalters insbesondere für die Nutzung sozialer Netzwerke heftig umstritten.

Falls es zu der Änderung kommt bleibt abzuwarten, wie mit bereits registrierten Benutzern umgegangen wird, die das 16. Lebensjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet haben. Da WhatsApp kein Alter abfragt, kann diese Aufgabe eigentlich nur vom Play- bzw. App-Store übernommen werden, sofern die dort gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Heute organisieren sich aber bereits Kinder in der Grundschule, spätestens jedoch ab der fünften Klasse in WhatsApp-Gruppen und die Eltern haben kaum eine Möglichkeit die Zustimmung zu verweigern, soll das eigene Kind nicht als Außenseiter dastehen. Eine strengere Kontrolle, entsprechende Aufklärung und angebotene Alternativen müssten die EU-Datenschutzverordnung begleiten, um Kinder vor den möglichen Gefahren zu schützen, auch wenn diese Alternativen nicht immer kostenlos sind.

Ein deutsches Gericht stellte 2016 fest, dass WhatsApp für Kinder und Jugendlich unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung darstelle. Das Gericht verurteilte einen Vater dazu, den Chat-Client von den Smartphones seiner damals minderjährigen Töchter zu entfernen.

Kürzlich hatten Verbraucherschutzorganisationen in den USA eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC gegen den Google-Videodienst YouTube eingereicht, weil dieser ein Mindestalter von 13 Jahren vorschreibe, aber Inhalte für deutlich jüngere Nutzer anbiete, entsprechend darauf zugeschnittene Werbung schalte und damit erheblich Einnahmen erziele. Zudem erhebe YouTube nutzerspezifische Daten von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern. Beides verstößt nach Ansicht der Beschwerdeführer gegen das geltende US-Internet-Kinderschutzgesetz und könnte Strafzahlungen nach sich ziehen. (bme)