Schufa und Co. bezahlen wichtige Gutachten für Kontrolle angeblich selbst

Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks gibt es Lücken in der Aufsicht der Auskunfteien in Deutschland: So seien Gutachten, die die Auskunfteien selbst beauftragen und bezahlen, wesentliche Quelle für die prüfenden Datenschützer.

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Schufa

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

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Die Kontrolle von Wirtschaftsauskunfteien obliegt den Behörden der Bundesländer – doch diese verlassen sich laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) zu einem wesentlichen Teil auf Gutachten, die von den Auskunfteien selbst beauftragt und bezahlt wurden. Diese Praxis finde sich nicht nur bei der Schufa, der bekanntesten deutschen Auskunftei, sondern auch Konkurrenten wie Crif Bürgel, Creditreform oder Infoscore.

Die beauftragten Wissenschaftler beurteilten dann, inwieweit die Methoden der Bonitätsbewertung auch wirklich Aussagen über Kreditwürdigkeit zuließen. Ein Sprecher des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragen erklärte dem BR, dass diese Praxis unproblematisch sei, weil er ja jederzeit ein eigenes Gutachten in Auftrag geben könne. Das sei aber noch nie erforderlich gewesen.

Etwas anders äußerte sich die Datenschutzbehörde aus Nordrhein-Westfalen, zuständig für Creditreform. Sie könne die Gutachten nur auf Plausibilität prüfen, für die Vergabe eigener Prüfaufträge fehlten schlichtweg die Mittel. Die gesetzliche Pflicht sei mit der bisherigen Handhabung zwar erfüllt; eine Prüfung der sogenannten Scoring-Verfahren durch unabhängige Stellen regte die Behörde dennoch an.

Seitens der Schufa betonte ein Sprecher gegenüber heise online, dass das Unternehmen für die Gutachten auf Unabhängigkeit setze. "Dabei werden bewusst immer wieder unterschiedliche Institute beauftragt, um Abhängigkeiten zu vermeiden und zugleich die Basis der unabhängigen Prüfungen möglichst breit zu halten", hieß es. "Aus der Tatsache, dass die Schufa die Kosten der Begutachtung trägt, einen Zweifel an deren Unabhängigkeit abzuleiten, ist absurd, zumal die Gutachten von renommierten Instituten mit hoher wissenschaftlicher Reputation angefertigt wurden", führte der Sprecher aus.

Die ermittelten Bonitätswerte nehmen zwar Einfluss auf das Leben zahlreicher Menschen, etwa wenn sie einen Miet- oder Mobilfunkvertrag abschließen wollen – aber wie diese aus erhobenen Daten errechnet werden, müssen Auskunfteien nicht offenlegen. Laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 sind diese Verfahren nämlich ein schützenswertes Betriebsgeheimnis.

Die Schufa zum Beispiel, die stets ihre Transparenz gegenüber den Behörden hervorhebt, hat eigenen Angaben zufolge 864 Millionen positive und negative Daten zu 67,5 Millionen natürlichen Personen und 5,3 Millionen Unternehmen gespeichert. Privatpersonen können einmal pro Jahr eine kostenlose schriftliche Auskunft über sich von der Schufa einholen (ein Vordruck für die Abfrage findet sich auf der Seite der Bundesbeauftragten für Datenschutz). Die Initiative OpenSCHUFA hat sich vor kurzem zum Ziel gesetzt, die Verfahren hinter dem Schufa-Scoring zu entschlüsseln, und dafür über 43.000 Euro von Unterstützern über ein Crowdfunding eingesammelt. (axk)