Datenschutzbedenken: Continental verbietet WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys

Damit WhatsApp und Snapchat funktionieren, laden Nutzer ihre Adressbücher hoch. Nach der Datenschutzgrundverordnung bräuchten sie dafür aber die Zustimmung jeder einzelnen Person. Continental verbannt nun daher die Chat-Apps von Dienst-Smartphones.

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Datenschutzbedenken: Continental verbietet WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys

(Bild: dpa, Britta Pedersen)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Thomas Strünkelnberg
  • dpa

Der Autozulieferer Continental untersagt seinen Mitarbeitern wegen Datenschutzbedenken ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys. Dies gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36.000 Mobiltelefone, teilte Continental mit. Die Dienste griffen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Daten zu – beispielsweise Adressbucheinträge. Dabei gehe es um Daten unbeteiligter Dritter.

"Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche 'Vision Zero' auch für den Datenverkehr", sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. "Wir halten es nicht für akzeptabel, die Nutzer einseitig Gesetze zum Datenschutz zu erfüllen zu lassen." Conti setze auf sichere Alternativen. Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden – die Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag "nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich". Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung "im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung" ermöglichten.

Bedenken dieser Art waren schon seit längerer Zeit immer wieder angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen "im Einklang mit geltenden Gesetzen" zur Verfügung stellen. Das lässt sich so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, die Nutzer hätten selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt.

Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handele sich um eine unternehmerische Entscheidung, eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten – selbst dann, wenn etwa bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten. (anw)