Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

Die Länder-Justizminister fordern für die Strafverfolger ein "Betretungsrecht", damit diese einfacher Spähsoftware auf IT-Geräte Verdächtiger aufspielen können.

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Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen
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"Die Wohnung ist unverletzlich", heißt es in Artikel 13 Grundgesetz. Dieses durch Durchsuchungsbefehle und den großen Lauschangriff bereits eingeschränkte Grundrecht soll nach dem Willen der Justizminister der Länder nun deutlich weiter ausgehöhlt werden. Unter der Ägide von Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hat die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Eisenach einen Beschluss gefasst, laut dem die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um leichter Staatstrojaner auf die Rechner oder andere Kommunikationsgeräte Verdächtiger aufzubringen.

In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem "gesetzlichen Betretungsrecht". Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen "mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind". Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu erheblichen Schwierigkeiten.

Für die Ermittler dürfte sich künftig noch häufiger die Frage stellen, wie sie unbemerkt ohne große technischen Hürden ihre Staatstrojaner an den Mann oder die Frau bringen. Das umstrittene neue bayerische Polizeiaufgabengesetz etwa sieht vor, dass die Ordnungshüter Spähprogramme auch präventiv vor einer "drohenden Gefahr" zur Telekommunikationsüberwachung und zum Fernzugriff auf Festplatten verwenden dürfen. Unter anderem in Niedersachsen ist eine ähnliche Reform geplant.

Die Justizminister haben die Bundesjustizministerin Katarina Barley auf ihrer Frühjahrstagung daher aufgefordert, "sich dieser Problematik anzunehmen". Die SPD-Politikerin soll "unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen" nun einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung unterbreiten.

Ganz neu ist die vorgebrachte Idee nicht. Ex-Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte schon 2008 eine Debatte gefordert, ob das Grundgesetz das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, damit das damals allein berechtigte Bundeskriminalamt (BKA) den Bundestrojaner einfacher Terrorverdächtigen unterjubeln könne. Die SPD hatte einen solchen Ansatz damals nicht mitgetragen, da dieser einer Durchsuchung gleichkomme und daher die Verfassung geändert werden müsse. Kritiker sehen den Staat schon mit den erweiterten Beschattungskompetenzen an sich zunehmend selbst in der Rolle des eigentlichen Gefährders. (anw)