Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Rechtsanwälte reichen Klage ein

Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Gruppe von Anwälten eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht.

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Rechtsanwälte klagen gegen das „besondere elektronische Anwaltspostfach“
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Joerg Heidrich

Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) ist weiter denn je von seinem ursprünglichen Ziel entfernt, Rechtsanwälten eine sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz und untereinander zu ermöglichen. Das Millionenprojekt der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), das ab Anfang Januar genutzt werden sollte, ist nach wie vor aufgrund erheblicher technischer Sicherheitsbedenken abgeschaltet.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Nun droht dem Projekt weiterer Ärger: Unter Koordination der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Gruppe von Rechtsanwälten am 15. Juni 2018 Klage gegen die BRAK beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht. Ziel des Verfahrens ist es, das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) nachrüsten zu lassen. Bislang ist das System so ausgelegt, dass im Rechenzentrum eine Umschlüsselung der verschlüsselten Nachricht vorgenommen werden kann, um eine Nachricht an den finalen Empfänger zu verteilen.

In dieser derzeitigen Konzeption des beA sehen die Kläger eine Gefahr für das Mandatsgeheimnis, weil die Nachrichten mit ihren vertraulichen Inhalten unterwegs auf einem Server der BRAK mit einem Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) "umgeschlüsselt" werden. Daher würde nicht der Absender, sondern dieser zentrale Server steuern, wer die Nachrichten lesen kann. Der BRAK käme so eine Schlüsselrolle innerhalb der Infrastruktur des beA zu und dieses werde damit ein "besonders attraktives Ziel für Angriffe durch Kriminelle oder staatliche Stellen des In- und Auslands". Daher sei das Festhalten am beA in seiner jetzigen Form für die Betroffenen nicht hinnehmbar, insbesondere weil einfache technische Lösungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst verfügbar sind.

Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF, welche die Klage durch Spenden finanziert, sieht in der derzeitigen Ausgestaltung des beA eine Gefahr für das sensible anwaltliche Berufsgeheimnis: "Menschen, die sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen, müssen sich darauf verlassen können, dass die elektronische Kommunikation über das beA nicht unterwegs abgehört werden kann". Es sei nicht nachvollziehbar, warum Rechtssuchende schlechter gestellt werden als jeder normale Nutzer von Messenger-Diensten wie Signal, Telegram oder WhatsApp, bei denen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung längst Standard ist.

Den aktuellen Stand des Verfahrens und Hintergrundinformationen zum Fall dokumentiert die GFF auf der Website bea-aber-sicher.de. (tiw)