Whois und DSGVO: Facebook kritisiert Registrare

Wenige Anfragen nach Domain-Inhaberdaten meldeten ICANN-Registrare nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung. Dann zog die Zahl an – dank Facebook.

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Whois und DSGVO: Facebook kritisiert Registrare

Das 62. Treffen der ICANN in Panama-City nahmen Facebook-Vertreter als Gelegenheit für eine Beschwerde.

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Von
  • Monika Ermert

Facebook ist mit Domain-Registraren unzufrieden. 1736 Anfragen an 167 Registrare zu den Inhaberdaten Markenrecht verletzender Domains habe ihr Unternehmen in den vergangenen eineinhalb Wochen verschickt, sagte Facebook-Vertreterin Denise Michel auf dem laufenden Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in Panama. "Nur drei haben bislang die angefragten Whois-Datensätze geschickt", beschwerte sich Michel beim Regierungsbeirat der ICANN. Trotz berechtigtem Interesse würden diese Anfragen nach den im Zug der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht mehr öffentlichen Domainnhaberdaten kaum noch beantworten.

Viele Regierungen sahen sich nun in ihrer Forderung bestärkt, ein einheitliches Auskunftssystem für Domaininhaberdaten zu schaffen. Strafverfolger, Markenrechtsinhaber, Sicherheitspraktiker und -forscher sollen künftig privilegierte Zugriffsrechte auf die Namen, Privatadressen, E-Mails und mehr bekommen. Seit dem 25. Mai enthalten die öffentlich zugänglichen Whois Datensätze nur noch wenige technische Daten sowie unpersönliche Kontaktdaten und Abuse-Adressen.

Während ein Microsoft-Vertreter auf rasche Lösungen für den Zugriff drängte, gleichzeitig aber den Zuwachs an Privacy durch die DSGVO lobte, schwärzte Michel einzelne Registrare bei den Regierungen an. Tucows, Godaddy, Enom und 1&1 hätten teils einstweilige Verfügungen gefordert, bevor sie die Daten übermittelten, oder, so wie 1&1, gar nicht geantwortet.

Die Gescholtenen widersprachen den Facebook-Angaben entschieden. Elliot Noss, CEO des kanadischen Registrar Tucows, sagte, zwischen dem 25. Mai und dem 21. Juni habe sein Unternehmen weniger als zehn Anfragen erhalten. Die Beobachtung deckt sich mit Angaben der International Trade Mark Union, deren kürzlich eingerichtete Whois-Beschwerde-Mailbox bis Freitagmorgen noch leer war.

Unmittelbar vor dem ICANN-Treffen sei dann die Zahl der Beschwerden bei Tucows sprungartig auf über einhundert gestiegen, sagte Noss. "Facebook macht aktuell 90 Prozent unserer Datenabfragen aus." Einen plötzlichen Anstieg von Facebook-Anfragen bestätigte auch GoDaddy (135 Anfragen unmittelbar vor dem ICANN Treffen). Ein GoDaddy-Vertreter erklärte, das Unternehmen habe Facebook aufgefordert, einstweilige Verfügungen beizubringen, weil nicht nur nach Kontakt-, sondern auch Zahlungsdaten gefragt worden war.

Auch der Leiter des 1&1-Domainbereichs Tom Keller widersprach der Facebook-Vertreterin. Lediglich eine einzige Anfrage von Facebook habe 1&1 bislang erhalten und diese auch beantwortet mit dem Hinweis, dass sie geprüft werde. Dass Phisher und Cyberkriminelle die Gewinner der DSGVO seien, wie Markenrechtsvertreter jetzt vorbringen, stimmt nach seiner Einschätzung nicht. "Im Gegenteil bewahren wir dadurch, dass das Whois keine E-Mail-Adressen mehr enthält, unsere Kunden vor Spam, den sie früher oftmals schon Minuten nach einer Registrierung bekommen haben", sagte Keller.

Noss unterstrich, dass die in der DSGVO angelegten Strafen für Verstöße endlich die seit zwei Jahrzehnten schwelende Whois-Debatte vorangebracht habe, und zwar dieses Mal im Sinne der Nutzer. Denn die hätten nicht nur gesamtwirtschaftlich betrachtet Millionen von Stunden durch Spam-E-Mail oder Werbeanrufe verloren, sondern in extremen Fällen auch Belästigung und Verfolgung wegen der hinterlegten Privatadressen erlebt.

Noss warnte die Markenlobby davor, Regierungen und ICANN durch Kampagnen wie die von Facebook zur Unterstützung einseitiger Lösungen zu veranlassen. Auch ICANN-Präsident Göran Marby rief zu besserer Zusammenarbeit auf und verdeutlichte, dass es für ihn nicht ganz leicht sei, die widersprüchlichen Forderungen des Regierungsbeirats einerseits und der europäischen Datenschützer andererseits gleichzeitig zu erfüllen. (anw)