Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern "Fake News" vor

Die großen Online-Plattformen hätten eine Kampagne inszeniert, um die geplante Urheberrechtsreform zu stoppen, moniert der EU-Parlamentsbeauftragte Axel Voss.

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Copyright-Filter: EU-Berichterstatter Voss wirft Gegnern "Fake News" vor

Axel Voss im Fernsehen des EU-Parlaments.

(Bild: europarl.europa.eu)

Lesezeit: 5 Min.
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Der Drahtzieher der umkämpften Position des Rechtsausschusses des EU-Parlaments zur EU-Copyright-Reform, Axel Voss, hat die hochkochende Kritik an dem Vorhaben vor einer entscheidenden Plenarabstimmung am Donnerstag zurückgewiesen. Gegnern der Reform warf er eine "hübsche" Fake-News-Kampagne mit Schlüsselbegriffen wie "Zensurmaschine" oder "Upload-Filter" vor, die auf große Online-Plattformen wie Google zurückzuführen sei, erklärte der CDU-Politiker in einem Videointerview mit dem Parlamentsfernsehen. Es gehe um einen inszenierten Aufschrei, der die tatsächlich etablierte Rechtssystematik ignoriere.

Derzeit besteht laut Voss ein "extremes Ungleichgewicht" im ganzen Copyright-Wesen. So werde auf YouTube und Co. "alles hochgeladen", während die betroffenen Künstler nicht vergütet würden. Die daher ins Spiel gebrachte "Erkennungssoftware" für geschützte Inhalte betreffe nur die großen, mit nutzergenerierten Inhalten Geld verdienenden Portale, also "ein bis fünf Prozent des globalen Internets". Gegnern der Linie der Rechtspolitiker auch unter Volksvertretern wirft Voss vor, den verabschiedeten Text gar nicht gelesen zu haben und daher "Unsinn" zu erzählen. Es gehe einigen wohl darum, sich ganz vom Urheberrecht zu verabschieden.

Plattformbetreiber sollen laut dem Rechtsausschuss entweder Lizenzverträge mit Rechteinhabern abschließen oder dafür sorgen, dass illegale Werke nicht verfügbar sind. Angesichts der Fülle von Beiträgen, die Nutzer etwa auf Videoportale sekündlich hochladen, liefe dies auf eine automatisierte Kontrolle und Durchleuchtung der Inhalte durch Upload-Filter hinaus. Voss betont, dass etwa Cloud-Anbieter, Online-Marktplätze, Enzyklopädien wie die Wikipedia, wissenschaftliche Archive oder Open-Source-Entwicklungsplattformen, die aus nicht-kommerziellen Zwecken den Zugang zu geschützten Inhalten anbieten, nicht erfasst würden.

Auch das vorgesehene fünfjährige Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet verteidigt Voss, da damit die Arbeit der Medien unterstützt werden solle. Deren Geschäftsmodell werde in Frage gestellt, da Plattformen die Errungenschaften der Verleger nutzen, "ohne dafür etwas zu zahlen". Damit würde das gesamte Pressesystem von den großen Portalen abhängig, was inakzeptabel sei. Die Linkfreiheit bleibe gewahrt.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) verwies mit Blick auf die anstehende Entscheidung auf "die Dringlichkeit der Reformvorschläge für die Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft" und stärkte Voss so den Rücken. YouTube sei faktisch der größte Musikstreaming-Dienst der Welt und könne derzeit trotz kuratierter Inhalte und enormer Werbeeinnahmen Lizenzzahlungen umgehen. Die Gegner des Vorschlags bauten "ein Drohgebäude auf, das mit der Realität nichts zu tun hat".

Ein breites Bündnis mit mehr als 145 europäischen Organisationen aus den Bürger- und Menschenrechtsbewegungen sowie Vertretern aus Presse, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen hat die Abgeordneten dagegen in einem offenen Brief aufgefordert, im Plenum gegen Filter und Leistungsschutzrecht zu stimmen. Andernfalls würden missliebige Meinungsäußerungen aus den Plattformen verbannt, die Meinungsfreiheit angegriffen und die Demokratie gefährdet. Der Umgang mit Remixen und anderen vollkommen legalen Inhalten wie wissenschaftlichen Zitaten bleibe ungeklärt.

Zu der Allianz gehören etwa European Digital Rights (EDRi), Copyright for Creativity, die European Innovative Media Publishers sowie national der Bundesverband Deutsche Startups, Freischreiber oder der Verein Digitale Gesellschaft. Parallel trägt die italienische Wikipedia am Dienstag schwarz und wirbt mit dem Blackout für die Kampagne Save the Internet und die dortigen Tipps, wie sich vor Donnerstag noch leicht Parlamentarier kontaktieren lassen.

Update 3.7.2018, 15:18 Uhr: Wikimedia Deutschland erwidert auf Voss' Ausführungen, bei der anstehenden Reform gehe es im Prinzip um den Konflikt zwischen der klassischen Verwertungsindustrie wie Verlagen und Plattenfirmen und der modernen wie Streamingdiensten oder eben YouTube, das häufig als Beispiel genannt werde.

Nach dem bisherigen Verfahren Notice and Takedown sei YouTube eigentlich überhaupt nicht zur Monetarisierung verpflichtet, sondern nur zur umgehenden Löschung. Die Plattenfirmen nähmen die YouTube-Monetarisierungstarife aber hin, denn sie verdienten so wie Filmproduktionsfirmen und weitere Unternehmen "bereits heute gutes Geld, und zwar auch mit den durch einfache User 'wild' hochgeladenen Inhalten", schreibt Wikimedia. "In Wirklichkeit geht es daher nicht darum, dass die Plattformen überhaupt bezahlen, sondern dass sie mehr bezahlen sollen."

Politiker wie Voss seien nun für ein Notice-and-staydown-Regime, denn dann würden Youtube und alle anderen Plattformen, die Uploads zulassen, viel schneller in rechtliche Schadensersatzhaftung geraten als momentan. "Sie müssten nicht nur auf Hinweis nachträglich löschen, sondern anschließend auch das erneute Hochladen einmal gemeldeter Werke unterbinden – was technisch nur über eine vollständige Durchleuchtung aller Uploads möglich wäre", schreibt Wikimedia.

Der Verein befürchtet, dass so die Schadensersatzhaftung nicht nur für YouTube, sondern zugleich grundsätzlich für alle Plattformen hochgeschraubt würde; das wäre für einige existenziell. Darum versuche sich die Politik derzeit an recht komplexen Ausnahmekatalogen. "So etwas kann Jahrzehnte an Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, weil immer wieder im Einzelfall gerichtlich geklärt werden muss, wer nun unter die Ausnahmen fällt und wer nicht." Auch könnten Upload-Filter jede Äußerung dämpfen, bei der geschützte Werke irgendwie Teil der Nachricht sind. (anw)