EU: Schärfere Regeln gegen Geldwäsche und anonymen Kryptogeldkauf

Mit der nun gültigen 5. Geldwäscherichtlinie sollen virtuelle Währungen aus der "Anonymität" geholt und mehr Finanzdaten gespeichert werden.

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EU: Schärfere Regeln gegen Geldwäsche und anonymen Kryptogeldkauf

(Bild: moerschy)

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Die fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die im Frühjahr die EU-Gremien passierte, ist im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht worden. Sie tritt damit am Montag in Kraft. Erstmals müssen auch die Betreiber von Wechselstuben für virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie die Anbieter elektronischer Geldbörsen ihre Kunden im Rahmen der "üblichen Sorgfaltspflichten" für Finanzhäuser kontrollieren. Sie sollen damit die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern.

Umtausch-Plattformen für Kryptowährungen müssen es zudem ermöglichen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können. Ziel ist es, die angebliche Anonymität virtueller Währungen aufzuheben und das damit verbundene "Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke" zu minimieren. Zahlungen mit Bitcoin und die beteiligten Transaktionspartner ließen sich aber auch schon bisher prinzipiell mit etwas Aufwand nachverfolgen.

Alle Finanzinstitute müssen vor allem Belege zu sämtlichen Transaktionen fünf bis maximal zehn Jahre nach dem Ende der Geschäftsbeziehung vorhalten. Da vor allem Bankkonten oft jahrzehntelang geführt werden, kann sich eine lange Archivfrist ergeben. Im Idealfall sollen alle betroffenen Einrichtungen ihre Kunden identifizieren und die Daten genauso lange aufbewahren wie die Transaktionsbelege.

Auf Abruf müssen die Verpflichteten ihre gesammelten Nutzerinformationen einer zentralen Analysestelle in Form der "Financial Intelligence Unit" (FIU) zur Verfügung stellen. Erfasst werden können selbst einfache Vergehen wie üble Nachrede. Experten kritisieren die Klauseln als Zwang zu einer unverhältnismäßigen Vorratsdatenspeicherung, mit der das Bankgeheimnis endgültig abgeschafft werde.

Neu ist ferner ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Datenbanken wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser IT-Systeme. Die Politik reagiert damit auf Enthüllungen aus den Panama-Papieren.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová appellierte an die EU-Länder, ihren Verpflichtungen nachzukommen und ihre nationalen Vorschriften so bald wie möglich zu überarbeiten. Die Frist dazu läuft bis zum 10. Januar 2020. (mho)