Überwachungssoftware "SpectorSoft" bereits im Einsatz

Die umstrittene Schnüffelsoftware SpectorSoft ist inzwischen auch in deutscher Sprache erhältlich.

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Von
  • Florian Rötzer

Die umstrittene Schnüffelsoftware SpectorSoft ist inzwischen auch in deutscher Sprache erhältlich. Offiziell kann das Tool seit 23. April für 149 Mark erworben werden. Der Spector-Client kann jeden Programmstart, jede besuchte Website sowie Chats aufzeichnen und funktioniert wie eine Überwachungskamera. Das Programm macht permanent Screenshots.

Bekannt wurde SpectorSoft in den USA mit dem Einsatz im Privatbereich. (siehe US-Datenschnüffler enttarnt geheime Liebschaften) Gehörnte Ehemänner und -frauen ersparen sich damit den kostspieligen Privatdetektiv. Zu den Kunden zählen aber auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter überwachen wollen. Noch vor dem offiziellen Vertriebsstart gab es zahlreiche Bestellungen. "Mit Stand 11. 4. 2001 wurden 300 Lizenzen für Österreich vergeben, davon 180 an Firmen. 1000 Lizenzen für Deutschland, davon rund 500 an Firmen", so der österreichische Journalist Gerald Reischl im Telepolis-Gespräch.

Carsten Rau, Geschäftsführer der ProtectCom, die SpectorSoft hierzulande vertreibt, beziffert den Anteil von Firmen am Gesamtbestellvolumen inzwischen bereits auf 75 Prozent. "Spector wird unserer Erfahrung nach hauptsächlich von Firmen eingesetzt. Viele EDV-Firmen benutzen Spector für Schulungen und zur Protokollierung von Fernwartungsarbeiten. Spector wird dafür als Tätigkeitsnachweis und Qualitätskontrolle für die ausgeführten Tätigkeiten benutzt. Die restlichen 25 Prozent Privatkunden setzen Spector zur Kinder- oder Partnerüberwachung ein", erklärt Rau gegenüber heise online.

Rechtliche Probleme sieht der ProtectCom-Chef nicht. Das Unternehmen sei auf "Datensicherheitslösungen spezialisiert" und würde "Hand in Hand mit Datenschützern" arbeiten. Tatsächlich findet sich auf der Firmenhomepage unter der Rubrik FAQ der Hinweis, dass mit der Lizenzvereinbarung auch die Verpflichtung eingegangen wird, Mitarbeiter über den Einsatz von Spector zu informieren. Carsten Rau betont: "Wir haben Spector bereits im Fernsehen vorgestellt - im Beisein von Juristen und staatlichen Datenschützern. Diese stehen dem Einsatz von Spector zwar aus moralischer Sicht skeptisch gegenüber, haben aber mehrfach bestätigt, dass es keine gesetzliche Handhabe gegen den Einsatz von Monitoring Software in Deutschland gibt."

Rechtsexperte Stefan Jaeger hat hingegen nicht nur moralische Bedenken. Die Überwachung von Kindern sei rein rechtlich noch relativ unproblematisch. Die Partnerüberwachung wäre bereits wesentlich heikler, etwa in Bezug auf den 'Datenspionageparagraf' 202a im Strafgesetzbuch. Ein Unternehmer schließlich brauche nicht zu glauben, dass er das Programm aus "Spaß und Tollerei" einsetzen könne, um etwa zu prüfen, ob Mitarbeiter ihre Zeit beim "Spielen vertrödeln", wie es auf der SpectorSoft-Homepage marketingorientiert heißt. So weist Jaeger darauf hin, dass auch Überwachungskameras nicht willkürlich zur allgemeinen Büroraumüberwachung eingesetzt werden dürfen. "Zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen sind beim Einsatz von Spector zu berücksichtigen. Es wird sicher eine gewisse Anzahl von legalen Einsatzbereichen geben, aber auch viele illegale Einsatzmöglichkeiten. Ein Unternehmer, der Spector kauft, muss sich bewusst sein, dass er es ist, der letztendlich rechtliche Probleme bekommen kann, falls Arbeitnehmerrechte durch den Einsatz verletzt werden. ProtectCom als bloßer Verkäufer von Spector, wird kaum in Schwierigkeiten geraten, wäre aber grundsätzlich gut beraten, die Kunden über die Gesetzeslage vollumfänglich aufzuklären", meint Jaeger. Immerhin empfiehlt auch ProtectCom schlussendlich via Homepage eine Beratung mit dem jeweiligen Firmenanwalt. (Brigitte Zarzer)

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