EU-Abgeordnete wollen Betrug bei bargeldlosen Zahlungen schärfer bekämpfen

Die Parlamentarier haben einen Gesetzentwurf befürwortet, wonach die Strafen bei Kreditkartenbetrug erhöht und virtuelle Währungen einbezogen werden sollen.

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Speicherchip auf Kreditkarte

(Bild: dpa, Jens Büttner)

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Mit großer Mehrheit hat sich der federführende Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres des EU-Parlaments am Montagabend für einen Richtlinienentwurf ausgesprochen, mit dem Betrug und Fälschungen rund um bargeldlose Zahlungsmittel wie Kredit- oder EC-Karten härter bestraft werden sollen. 31 Abgeordnete waren für die Initiative, mit der erstmals auch Transaktionen mit virtuellen Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple erfasst werden. Mit eingeschlossen sind zudem Zahlungen übers Smartphone. Es gab nur eine Gegenstimme.

Die EU-Parlamentarier plädieren mit dem Beschluss dafür, die Mindesthaftstrafen für einschlägige Vergehen je nach deren Schwere europaweit auf drei bis fünf Jahre zu erhöhen. Voraussetzung dafür soll sein, dass ein Gericht einem Angeklagten bereits das nationale "Höchststrafmaß" auferlegt hat. In einem solchen Fall wollen die Abgeordneten auf diesem Weg sicherstellen, dass ein Verurteilter nicht vergleichsweise rasch wieder aus dem Gefängnis herauskommt. Zugleich soll die EU-weite Kooperation der Justizbehörden verbessert werden, um stärker gegen grenzüberschreitende Betrugsfälle vorgehen zu können.

Mit dem Entwurf soll es strafbar sein, gefälschte Bezahlinstrumente zu besitzen, zu verkaufen, sich mit Nutzungsinteresse zu beschaffen, zu importieren, zu vertreiben, anderweitig verfügbar zu machen oder einzusetzen. Unter besonders geschützte IT-Systeme, die nicht geknackt oder manipuliert werden dürfen, sollen alle Vorrichtungen für Zahlvorgänge einschließlich digitaler Transaktionsmedien fallen.

Verbessern will der Ausschuss auch die Hilfe für die abgezockten Opfer etwa durch psychologische Unterstützung sowie finanzielle, praktische oder rechtliche Ratschläge. Zumindest wenig Bemittelten soll in einschlägigen Fällen kostenlos ein Anwalt gestellt werden. Ferner setzen sich die Parlamentarier für bessere Aufklärung durch Werbekampagnen, Bildungsmaßnahmen sowie ständig verfügbare Online-Informationen mit praktischen Betrugsbeispielen wie Phishing oder Skimming, also dem illegalen Ausspähen von Kartendaten an Geldautomaten oder Bezahlterminals.

Die Abgeordneten sehen die Initiative, die auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem vorigen Jahr zurückgeht, auch als Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, da derlei Abschöpfmethoden eine wichtige Einnahmequelle für derlei Banden bildeten. "Die Digitalisierung hat die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen", begründete die parlamentarische Berichterstatterin Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD) das Vorhaben. Mit dem Siegeszug bargeldloser Zahlungsmittel sei es Straftätern gelungen, Lücken in den bestehenden Schutzbestimmungen auszunutzen. Der Gesetzgeber müsse daher Schritt halten.

Der Ausschuss hat der Verhandlungsführerin auch ein Mandat erteilt, in die Suche nach einem Kompromiss mit dem Ministerrat einzusteigen. Die entsprechenden Gespräche können beginnen, sobald das Parlament im Plenum grünes Licht dafür gegeben hat. (axk)