Barley will schärfer gegen Abmahnmissbrauch vorgehen

Die Bundesjustizministerin hat einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, mit dem das Abmahnunwesen eingedämmt werden soll. Die DSGVO bleibt zunächst außen vor.

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Abmahnung

(Bild: dpa, Andrea Warnecke/Illustration)

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Das seit langem umstrittene hiesige Abmahnrecht hat sich nach Auffassung des Bundesjustizministeriums zwar bewährt. Trotzdem hat das Haus von Katarina Barley (SPD) jetzt einen Referentenentwurf an Verbände, Organisationen und Institutionen verschickt, um einen Missbrauch der einschlägigen Regeln stärker zu verhindern und die Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu erhöhen. So müssten geltend gemachte Zahlungsansprüche etwa aufgeschlüsselt werden. Wesentliches Ziel der Initiative ist es, den Wettbewerb zu stärken.

Laut dem heise online vorliegenden Papier will Barley die Anforderungen an die Klagebefugten erhöhen, die finanziellen Anreize für Abmahnungen verringern und den "fliegenden Gerichtsstand" im Wettbewerbsrecht abschaffen. Kläger könnten sich also nicht mehr ortsungebunden ein Gericht ihrer Wahl aussuchen, das dafür bekannt ist, Abmahnern entgegenzukommen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) könnten Mitbewerber mit dem Vorhaben ferner nur noch Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen".

Klageberechtigte Wirtschaftsverbände müssten sich auf eine Liste zum Nachweis ihrer Qualifikation eintragen lassen. Die Anforderungen dafür sollen zugleich strenger werden und vom Bundesamt für Justiz regelmäßig überprüft werden. Einschlägige Einrichtungen mit mindestens 50 Mitgliedern aus dem Unternehmensbereich müssten regelmäßig über ihre Abmahntätigkeiten berichten.

Bei schweren und weitreichenden Zuwiderhandlungen soll der Anspruch auf Erstattung der Anwalts- oder Gerichtskosten einer Abmahnung für Wettbewerber und qualifizierte Verbände schon dann entfallen, wenn die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern "in nur unerheblichem Maße" beeinträchtigt werden. Flankierend will die Ministerin Gegenansprüche der Abgemahnten erleichtern und die Vorgaben zu missbräuchlichen Forderungsschreiben konkretisieren. So dürften der Gegenstands- oder Streitwert etwa nicht mehr unangemessen hoch angesetzt oder Vorschläge für eine Unterlassungserklärung nicht mehr "erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung" hinausgehen. Zudem sollen Vertragsstrafen festgesetzt werden können.

Der Bundestag hatte 2013 bereits ein Gesetz gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen und damit den Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen im privaten Umfeld pauschal auf 1000 Euro gesenkt. Laut dem federführenden Ministerium mehren sich in letzter Zeit aber die Anzeichen, "dass trotzdem weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden".

Weitgehend außen vorgelassen hat Barley die Sorgen vor mehr oder weniger unberechtigten Anwaltsschreiben auf Basis der neuen EU-Datenschutzregeln in Form der DSGVO. Dabei hatte der Bundestag im Juni die Regierung noch aufgefordert, bei den einzuleitenden Schritten gegen Abzocke diesen Bereich gesondert im Blick zu halten. Nach Ansicht der Abgeordneten dürfen "bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sein".

Das Justizministerium stellt zu diesem Punkt in seinem Beipackzettel nur klar, dass die Ressortabstimmung zu dem Entwurf noch nicht abgeschlossen sei. Insbesondere werde noch geprüft, "wie ergänzende Sonderregelungen für die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße" aufgenommen werden könnten. Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete das Zögern Barleys an diesem Punkt gegenüber heise online als "unverständlich". Bedauerlicherweise habe die Bundesregierung bislang insgesamt wenig "zur notwendigen Rechtklarheit und Rechtssicherheit" rund um die DSGVO beigetragen. Die Grünen hätten daher einen Entschließungsantrag eingebracht. (mho)