Prozess um Darkweb-Forum: Verantwortung des Betreibers für die Waffengeschäfte

Der ehemalige Betreiber von DiDW steht vor Gericht – am Donnerstag wurde er befragt. Im Mittelpunkt steht sein Umgang mit Waffengeschäften auf dem Portal.

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Prozess um Darkweb-Forum: Verantwortung des Betreibers für die Waffengeschäfte

(Bild: welcomia/Shutterstock.com)

Lesezeit: 15 Min.
Von
  • Christoph Lemmer
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Wieder geht es auch um den gezogenen Stecker, wie bisher an fast jedem Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Betreiber des Darkweb-Forums "Deutschland im Deep Web" (DiDW) vor dem Landgericht Karlsruhe. Am Donnerstag ist kein Zeuge geladen. Stattdessen soll der Angeklagte Alexander U. Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantworten. Über das folgenreichste Geschäft auf seiner Plattform erzählt er freilich fast nichts – den Verkauf einer Pistole an den Attentäter, der im Sommer 2016 neun Menschen am Münchner Olympia-Einkaufszentrum erschossen hatte.

Besagten Stecker hatte ein Beamter des Bundeskriminalamtes versehentlich gezogen und damit den Server von Alexander U. vom Strom genommen. Das geschah, als die Fahnder in U.s Wohnung eingedrungen waren und die Daten von der Server-Festplatte auf ein anderes System spiegelten. Trickreich hatten sie dafür gesorgt, dass sie U. in seiner Karlsruher Wohnung in einem Moment erwischen, als alle Zugänge zum Server geöffnet waren. Aber dann war eben der Strom weg.

Seitdem können die Ermittler nicht mehr auf die Festplatte zugreifen. Sie ist verschlüsselt. "So was passiert", stellte der Leiter des Einsatzes in der Vorwoche im Zeugenstand fest, mit lakonischem Lachen. Und am Donnerstag fragt der Richter den Angeklagten: "Wissen Sie noch, was da drauf ist?" Der antwortet: "Ich denke, meine privaten Daten. Studiensachen, private Filme, Fotos, Dokumente.". Darauf der Richter: "Sind Sie bereit, uns die Daten zugänglich zu machen und uns das Kennwort zu verraten?" Der Angeklagte schüttelt den Kopf.

Redseliger ist U., als der Vorsitzende Richter Holger Radke ihn nach seinen Beweggründen fragt. "Was fehlt, ist jede Erklärung, warum Sie eine Plattform errichteten, auf der Betäubungsmittel und Waffen gehandelt werden". U. antwortet, er habe eine Plattform für freien Meinungsaustausch schaffen wollen. "Eine Kommunikationsplattform, wo man möglichst anonym kommuniziert". Das sei "in der heutigen Zeit" mit "immer mehr Massenbeobachtung" besonders wichtig.

Einer der Beisitzer spricht ihn darauf an, er habe sich mal als "Krypto-Anarchist" bezeichnet. Der Angeklagte mag die Frage. Ja, das sei wegen Bitcoin. Er schwärmt, Bitcoin stehe für "freien Markt", sei "dezentral" und komme ohne Kontrolle aus, "selbstregulierend nach Angebot und Nachfrage". Hinter der Währung Bitcoin stehe "eigentlich ein technisches Gedankenexperiment, das in sich mathematisch abgeschlossen ist" und in das von außen niemand eingreifen könne.

Der Richter hakt nach: "Was bedeutet Anarchist?" U. muss nachdenken und meint dann, die Bitcoin-Währung sei "Teil des technischen Liberalismus". Er beziehe das "auf die Anarchie im digitalen Raum, dass das nicht einzuschränken ist". Das passe auch zu dem Motto, das er seinem Forum verpasst habe: "Keine Kontrolle, alles erlaubt!".

Richter Radke hört sich die Ausführung über libertäre Netz-Ideologie an, kommt dann aber auf den Kern seiner Fragen zurück. "Warum nichts Legales?", fragt er. Der Angeklagte meint, "ursprünglich" sei nichts Illegales geplant gewesen. Es sei um Diskussionen gegangen. Er habe Themen gesammelt und in Kategorien sortiert, "auch über Betäubungsmittel und Waffen". Alexander U. sagt tatsächlich immer "Betäubungsmittel", nie "Drogen". In der entsprechenden Kategorie für Betäubungsmittel sei es um Konsum und Aufklärung gegangen, nicht um Handel. Diese Kategorie sei schon von Anfang an Bestandteil von DiDW gewesen, wie etwa auch die Kategorie über Bitcoin.

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"Aber dann hat sich das anders entwickelt", sagt der Richter und meint seine Aussage als Frage. "Ja", erwidert U. und vermeidet es, von Drogenhandel zu sprechen. Stattdessen spricht er von "Betrugsversuchen". Die habe er einschränken und damit den "potentiellen Kunden zumindest ein bisschen helfen wollen". Ob er mal die Idee hatte, den Drogenhandel zu unterbinden? U. weicht aus: Das sei irgendwann gar nicht mehr zu kontrollieren gewesen.

An der Stelle fängt Richter Radke an, dem Angeklagten Erkenntnisse aus den Akten vorzuhalten: Dass Alexander U. jeden Drogenhändler einzeln und händisch überprüft habe, dass er bei den Verkaufsofferten Mindeststandards durchgesetzt habe mit Produktfotos und aussagekräftigen Beschreibungen, dass er ein Bewertungssystem aufgesetzt habe und dass nur er Angebote freischalten konnte, nicht aber die meisten Händler. Alexander U. muss nachdenken. "Der Biete-Bereich war nur vordergründig, um Betrugsversuchen eine Hürde zu schaffen". Und dann, als er vielleicht merkt, dass dieser Satz nicht besonders gelungen ist: "Mir ging es nur darum, dem Betrug eine Hürde zu schaffen". Und dann relativierend, ein paar Fragen später: "Ich muss sagen, mit Bildern kann man sicher auch nicht mehr erkennen".

Der Richter hält ihm dann vor, dass er Händler überdies zertifizierte, so dass sie dann eigenständig Angebote einstellen und aktualisieren konnten. "Im Grunde haben Sie dem tatsächlichen Handel damit eine sichere Plattform geschaffen". Der Angeklagte versucht noch einmal, es freundlicher aussehen zu lassen: "Ich meine, eine sichere Plattform für Kunden, damit sie nicht betrogen werden". Darauf der Richter: "Kunden für verbotene Waren". Darauf der Angeklagte, zögernd: "Richtig". Dabei schaut er auf seine Verteidiger. Beide nicken.

Ungefragt erzählt U., er sei ja selber "BTM-Konsument". Das wäre auch schwer zu bestreiten. In seiner Wohnung fanden die Ermittler getrocknete Pilze, "weißes Pulver" und Pillen, wohl Amphetamine und Ecstasy. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, "dass Betäubungsmittel nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz zu kaufen sind". Das sei sicherer, "auch für die Gesundheit". Seine Verteidiger nicken.