Prozess um Darkweb-Forum DiDW: Sechs Jahre Haft für Administrator

Der Betreiber des Darkweb-Forums DiDW ist der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden. Auf DiDW war ein folgenschwerer Waffenhandel eingefädelt worden.

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Prozess um Darkweb-Forum: Sechs Fahre Haft für Administrator

Denkmal für die Opfer des Münchener Anschlags

(Bild: dpa)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Christoph Lemmer
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Das Landgericht Karlsruhe hat am Mittwoch den Betreiber der Darkweb-Plattform "Deutschland im Deep Web" (DiDW), Alexander U., zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der weitaus größte Teil der Strafe betrifft den Anschlag am Münchener Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Dafür habe sich U. der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, sagte der Richter. Der Rest verteilt sich auf Beihilfe zu Waffengeschäften und "Werbung" für Drogengeschäfte.

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Damit folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft nur teilweise. Die Anklage warf U. nicht "Werbung" für Drogenschäfte vor, sondern die höher bestrafte Beihilfe daran. Das Gericht verwarf auch einige Vorwürfe wegen Waffengeschäften, die auf DiDW angebahnt worden sein könnten. Für sein Urteil wertete es allein die Vorgänge aus, bei denen nachweislich tatsächlich Waffen gehandelt wurden und ignorierte die, für die es über Einträge im DiDW-Forum hinaus keine Belege gab. Auch die Strafe für das Hauptdelikt setzte das Gericht niedriger an als die Staatsanwaltschaft, die im ganzen neun Jahre und fünf Monate verlangt hatte.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das Gericht ließ seine Entscheidung zur Revision zu. Die beiden Verteidiger von Alexander U. sagten auf Anfrage, sie würden eine Revision erwägen, um den Urteilsgrund der fahrlässigen Tötung anzugreifen. Einer der Anwälte, Heinrich Maul, gilt als Revisionsspezialist und war selber Richter beim Bundesgerichtshof. Für die Revision gilt eine Frist von einer Woche, die wegen der Weihnachtsfeiertage am 27. Dezember endet.

Der Vorsitzende Richter Holger Radke sagte, mit dem Verfahren gegen den DiDW-Betreiber bewege sich die Justiz "auf juristischem Neuland". Eine Plattform wie diese sei "ein Phänomen einer neuen Zeit". Jedoch: "Darauf geben wir Antworten mit Normen aus der Kaiserzeit". Fahrlässige Tötung sei als Strafnorm 1871 eingeführt worden. Seitdem hätten Generationen von Juristen über die Definitionen von Fahrlässigkeit "diskutiert und promoviert". Einen eigenständigen Straftatbestand gebe es für Plattformbetreiber im Gesetz nicht. Der fehle.

Besonders schwierig sei dieses Verfahren auch deshalb gewesen, weil im Mittelpunkt "eines der schlimmsten Verbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg stand" – womit er den Anschlag in München meinte. Das sei in der Verhandlung auch zu spüren gewesen, etwa bei den "harten und recht unversöhnlich klingenden Worten", die die Eltern eines 14-Jährigen Mordopfers von München im Prozess geäußert hätten. Die Eltern hatten erklärt, dass sie kein Vertrauen mehr in die staatlichen Strafverfolger setzten.

"Das Darknet gibt es eigentlich nicht", meinte der Richter. Das Tornetz, das mit diesem Begriff gemeint sei, sei nichts Verbotenes. "Deutschland im Deep Web" sei von der ursprünglichen Idee her eine anonyme Plattform. "Das ist etwas Sympathisches", meinte Richter Radke. Denn es sei ja durchaus "erschreckend, wie leicht digitale Spuren nachvollzogen werden können". Man müsse nur an Länder denken, in denen Meinungs- und Pressefreiheit nicht so "hochgehalten werden wie bei uns". An die Adresse des Angeklagten sagte er: "Hätten sie nur eine solche Plattform geschaffen, wäre Ihnen viel Beifall sicher gewesen". Nur leider habe er das nicht getan. "So, wie Sie das DiDW eingesetzt haben, haben Sie Ihrer Sache einen absoluten Bärendienst erwiesen".

Das fange damit an, dass U. sein Forum strukturiert und "Kategorien für die verbotenen Dinge" geschaffen habe. "Spätestens hier ist es mit der neutralen Technik vorbei", befand Radke. Zu diesen Strukturen gehörten die Kategorien "Biete" und "Biete zertifiziert". Die seien zwar wohl vor allem für Drogen gedacht gewesen, aber jedenfalls in einem Fall habe ein verdeckter Ermittler sich unter dem Pseudonym "Gazza" auch für einen Waffendeal von Aministrator U. alias "Luckspax" freischalten lassen.

"Er hatte den Waffenbereich im Blick", sagte Richter Radke. Den habe er zwar in die Rubrik "Spackentreff" verschoben und in seiner Einlassung vor Gericht als "Mülleimer-Kategorie" bezeichnet. Er habe behauptet, "da würden nur Scammer auftreten", also Betrüger mit Scheinangeboten. Scammer habe es auch gegeben, konzidierte der Richter, "aber nicht nur". Alexander U. habe gesehen, dass beispielsweise Fotos von angebotenen Waffen eingestellt wurden.

"Wir glauben, dass da mit Waffen gehandelt wurde", stellte der Richter klar. Und er glaube auch, dass das "dem Angeklagten egal war". Möglicherweise habe er keine "vertieften Gedanken" auf sein Waffenforum verschwendet.

Keine Anhaltspunkte gäbe es dagegen dafür, dass der Angeklagte eine rechtsradikale oder ausländerfeindliche Gesinnung" habe. Aber es gebe wiederum auch keinen Grund, zu glauben, dass er als "normalbegabter junger Mann mit Informatik-Bachelor die Gefährlichkeit" seiner Waffenkategorie nicht richtig einschätzen konnte.

Immerhin habe es in der Zeit, in der sein Forum online war, etliche Terroranschläge gegeben. Nach dem verheerenden Angriff auf ein Konzert im Pariser "Bataclan" hätten Medien gemutmaßt, die Attentäter könnten ihre Waffen aus einer Darkweb-Quelle haben und dabei auch über das DiDW geschrieben. Das habe der Angeklagte eingestandenermaßen mitbekommen. Er habe die Waffenkategorie darum auch vorübergehend offline genommen. Das habe er damit begründet, er wolle, dass sich "die Hysterie in der Presse" wieder legt. Auch das sei unglaubwürdig.