Schweiz: Regierung gibt grünes Licht für E-Voting – die Gegner sind zahlreich

Die Schweizer Regierung will offensichtlich an ihren Plänen festhalten und E-Voting als dritten Stimmkanal für Wahlen einführen.

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Schweiz: Regierung gibt grünes Licht für E-Voting – die Gegner sind zahlreich

(Bild: ulleo)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Tom Sperlich
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Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat am 19. Dezember entschieden, das E-Voting als ordentliches Stimmabgabe-Verfahren anzuerkennen. Dazu werde das Bundesgesetz über politische Rechte (BPR) teilweise erneuert, um darin die Online-Wahl als dritten Stimmkanal zu verankern. Das entsprechende gesetzgeberische Verfahren (Vernehmlassung) geht bis Ende April 2019, wie es in einer Mitteilung des Bundes heißt.

Trotz aller Bedenken von Politikern aller Parteien, einer wachsenden Zahl von skeptischen Kantonen und entgegen aller Kritik verschiedener Experten hat die Landesregierung beschlossen, die Versuchsphase für das E-Voting zu beenden und die elektronische Stimmabgabe zuzulassen.

So ertönte beispielsweise am gleichen Tag aus dem Kanton Jura ein Nein zum E-Voting. Das Parlament des Jura lehnte – in Umkehrung eines bereits zuvor gefällten knappen Ja-Entscheids – nun die Einführung der elektronischen Stimmabgabe auf kantonaler Ebene ab. Der Neuen Zürcher Zeitung zufolge könnte "der Sinneswandel in der Westschweiz eines von mehreren Anzeichen sein, dass der Wind in Sachen elektronischer Stimmabgabe gedreht hat".

Neben dem Jura wollen auch die Kantone Uri, Glarus und Baselland E-Voting nicht einführen. Ebenfalls vor wenigen Tagen hatte der Kantonsrat von Zürich die Mittel für das kantonale E-Voting-System gestrichen. In weiteren Kantonen sollen politische Eingaben vorbereitet werden oder wurden bereits eingereicht, die Einführung von E-Voting zu unterlassen. Der zunehmende Gegenwind hindert den Bundesrat respektive die für die E-Voting-Einführung verantwortliche Bundeskanzlei bislang nicht daran, auf dem eingeschlagenen Kurs zu verbleiben.

Seit 2004 liefen in verschiedenen Kantonen Versuche mit E-Voting. Durchgeführt wurden bisher über 300 Versuche. 15 der 26 Kantone haben einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. Zurzeit wird E-Voting in zehn Kantonen angeboten. In fünf (FR, BS, SG, NE, GE) werden sowohl Stimmberechtigte unter Auslandschweizern als auch inländische Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen, während in den weiteren Kantonen (BE, LU, AG, TG und VD) einzig die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten elektronisch abstimmen können. Die meisten dieser Kantone planen, den elektronischen Stimmkanal mittelfristig auf weitere inländische Stimmberechtigte auszuweiten. Einige weitere Kantone sehen vor, E-Voting in den kommenden Monaten beziehungsweise Jahren einzuführen, teilt der Bund mit.

Bund und auch Kantone hatten schon im April 2017 die Absicht bekräftigt, die Versuchsphase beenden zu wollen und E-Voting als ordentliches Verfahren der Stimmabgabe anerkennen zu lassen. Bald darauf wurde eine "Expertengruppe elektronische Stimmabgabe" gebildet und nach Veröffentlichung der Ergebnisse beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei im Juni 2018, eine Vorlage für ein Vernehmlassungsverfahren auszuarbeiten. Die Expertengruppe kam zum Schluss, dass E-Voting mit voll und ganz verifizierbaren Systemen sicher und vertrauenswürdig angeboten werden könne.

Im zu revidierenden Gesetz will der Bundesrat die wichtigsten Anforderungen und Grundvoraussetzungen dafür festhalten. Dazu zählen die vollständige Verifizierbarkeit des elektronischen Stimmabgabeverfahrens. Das bedeutet, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen von der Stimmabgabe bis hin zur Ergebnisermittlung dank unabhängiger Mittel erkannt werden können. Kryptografische Beweise sollen sicherstellen, dass alle Stimmabgaben nachvollziehbar bleiben, ohne dass das Stimmgeheimnis verletzt würde, teilt der Bundesrat mit.

Eine weitere Anforderung sei "die Transparenz des Systems für die elektronische Stimmabgabe und der betrieblichen Abläufe, insbesondere die Offenlegung des Quellcodes". Kantone, die E-Voting anbieten wollen, brauchen eine Bewilligung des Bundesrats, wobei dafür das System und der Betrieb zertifiziert sein müssen. Die Kantone werden dazu verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit der elektronischen Stimmabgabe laufend zu beurteilen. Außerdem müssen möglichst auch Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme selbstständig abgeben können.

Nach eigenen Angaben setzen sich der Bund und die Kantone für eine schrittweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe nach dem Motto "Sicherheit vor Tempo" ein. Dieser Ansatz solle auch im ordentlichen Betrieb weiterhin gültig sein. Einerseits wird E-Voting laut dem Bundesrat bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen nur dann zulässig sein, wenn die strengen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Andererseits würden die Kantone und die Stimmberechtigten selbst entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einführen beziehungsweise nutzen wollen.