EU geht gegen erzwungenen Techniktransfer nach China vor

Die EU hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) Beschwerde gegen Vorgaben Pekings eingelegt, wonach Unternehmen sensibles Know-how preisgeben müssen.

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EU geht gegen erzwungenen Techniktransfer nach China vor

Cecilia Malmström

(Bild: ec.europa.eu)

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Die EU-Kommission hat im Namen der Gemeinschaft weitere rechtliche Schritte im Handelsstreit mit China eingeleitet. Sie hat sich dazu am Donnerstag bei der Welthandelsorganisation (WTO) beschwert, dass Peking europäische Unternehmen "systematisch dazu zwingt", für eine Geschäftsaufnahme im Reich des Drachen "sensible Technik und Know-how aufzugeben". Es handle sich dabei um ein "wesentliches Problem", das "wir nicht hinnehmen können", erklärte Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Konkret ficht die EU in ihrem vertieften Ersuchen an die WTO chinesische Vorschriften für die Genehmigung von Joint Ventures in allen Sektoren sowie von Investitionen in den Bereichen Elektrofahrzeuge beziehungsweise Autos mit neuartiger Antriebstechnik und Biotechnik mit Schwerpunkt Saatgut an. Letztere gehörten "Made in China" zu den von Peking ausgemachten "strategischen Sektoren".

Mit den Anforderungen legt die chinesische Regierung vor Ort tätigen ausländischen Firmen spezielle Leistungsanforderungen auf. Dazu gehört es, Technik an ihre Joint Ventures mit chinesischen Partnern zu übertragen. Andernfalls blockieren die chinesischen Behörden derlei Gemeinschaftsunternehmungen und damit den Zugang zum nationalen Markt. Ausländische Firmen müssen zudem Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in China durchführen.

Nach Ansicht der EU-Kommission wird damit die wirtschaftliche und vertragliche Freiheit der betroffenen Unternehmen bei Investitionen und Techniktransfers eingeschränkt. China habe sich bei seinem WTO-Betritt aber verpflichtet, an derlei Vorgaben nicht mehr festzuhalten und keine vergleichbaren neuen einzuführen. Zu den Pflichten im Rahmen der Handelsorganisation gehöre es auch, wirtschaftliche Vertragsfreiheit "insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen und Techniktransfers" zu gewähren. Die derzeitigen politischen Maßnahmen Pekings liefen dem zuwider.

Bereits im Juni hatte sich die Europäische Union erstmals bei der WTO beschwert über chinesische Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Technik sowie Joint Ventures, da diese gegen Vorgaben zur Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen verstießen. Zudem würden die Rechte von EU-Firmen etwa rund um Patente unzulässig eingeschränkt.

Mit der Beschwerde und dem damit verknüpften Konsultationsersuchen muss die WTO nun förmlich ein Streitbeilegungsverfahren einleiten. Führt dieses innerhalb von 60 Tagen zu keiner für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Handelsorganisation bitten, eine Art Tribunal einzusetzen. Dieses Schiedsgericht müsste dann entscheiden, ob die Maßnahmen Chinas mit den WTO-Regeln vereinbar sind. (anw)