EU-Gremien einig: Mehr offene Daten für Künstliche Intelligenz und Startups

EU-Verhandlungsführer haben sich auf eine neue Richtlinie für Open Data im öffentlichen Sektor verständigt. Auch "Echtzeit-Daten" soll gratis verfügbar werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 21 Kommentare lesen
EU-Gremien einig: Mehr offene Daten für Künstliche Intelligenz und Startups

(Bild: c't)

Lesezeit: 2 Min.

Daten des öffentlichen Sektors und wissenschaftliche Informationen, die mit Steuergeldern finanziert werden, sollen künftig über maschinenlesbare Formate besser zugänglich und stärker weiterverwendbar werden. Auf eine entsprechende Reform der sogenannten PSI-Richtlinie über Open Data und Informationen des öffentlichen Sektors (Public Sector Information) haben sich am Dienstagabend Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission geeinigt.

Alle Inhalte der öffentlichen Verwaltung, die im Rahmen nationaler Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten zugänglich sind, dürfen damit grundsätzlich bald auch kostenlos durch Dritte verwendet werden. Öffentliche Stellen dürfen dafür nicht mehr als die Mehrkosten in Rechnung stellen, die ihnen entstehen, wenn die Daten weiterverwendet werden. Von diesem Prinzip wird es laut der Kommission nur "wenige begrenzte Ausnahmen" geben. Vor allem Startups und der Mittelstand sollen sich so einfacher neue Märkte rund um datengestützte Produkte und Dienstleistungen etwa im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) erschließen können.

Einen besonderen Schwerpunkt haben die Unterhändler auf hochwertige Datensätze wie Statistiken oder Geodaten gelegt, die ihrer Ansicht nach die Entwicklung einer Vielzahl von Informationsdiensten mit hohem Mehrwert beschleunigen können. Auch öffentliche Dienste im Verkehrs- und Versorgungssektor fallen fortan unter die Richtlinie, wenn dem keine nationalen Regeln entgegenstehen. Betriebe in diesem Bereich dürfen aber weiterhin "angemessene Gebühren" erheben, um ihre Kosten zu decken.

Wenn Ämter mit privaten Firmen komplexe Datennutzungsvereinbarungen abgeschlossen haben, müssen sie künftig mehr Transparenz an den Tag legen. Vertragliche Bestimmungen, wonach nur die erfassten Partner an sich öffentliche Informationen nutzen dürften, sollen von vornherein verhindert werden.

Die Behörden sollen mehr "Echtzeit-Daten" über APIs für bestimmte Anwendungen wie Mobilitäts-Apps freigeben. Die Mitgliedstaaten müssen auch Regeln für den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten aufstellen. Gleichzeitig gelten einheitliche Vorgaben für die weitere Verwendung wissenschaftlicher Informationen, die über Datendepots zugänglich gemacht werden.

Das Parlament und der Rat müssen den Entwurf noch annehmen, was aber als Formsache gilt. Bevor die Vorschriften wirksam werden, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Der Bundestag muss dazu das Informationsweiterverwendungsgesetz ändern. Die EU-Kommission will sich parallel mit Regierungsvertretern der EU-Länder daran machen, die im Richtlinientext erwähnten "hochwertigen Datensätze" auszumachen und in einem weiteren Rechtsakt festzulegen. (anw)