Safer Internet Day: Barley will Gewinne aus Datenmissbrauch abschöpfen

Justizministerin Barley setzt auf eine Updateverpflichtung und Haftung für fehlerhafte Software.

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Safer Internet Day: Barley will Gewinne aus Datenmissbrauch abschöpfen

Katarina Barley

(Bild: dpa, Archiv)

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Bundesjustizministerin Katarina Barley hat ein Papier mit Forderungen vorgestellt, die sich aus der massenhaften Veröffentlichung privater Daten von Politikern und Journalisten im Dezember ergäben. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnten zwar bereits "heftige Bußgelder verhängt werden", erklärte die SPD-Politikerin in Berlin. Nötig seien neben einem allgemeinen Bewusstseinswandel beim Datenschutz aber auch neue Formen der Verantwortung für Produkthersteller und Internetanbieter.

"Wir arbeiten zusammen mit dem Bundesinnenministerium an einer sinnvollen Kennzeichnung von Geräten mit Softwareanteilen", erläuterte Barley, die sich selbst mittlerweile als eine Art "Jeanne d’Arc der DSGVO" sieht. Ziel sei es, ein "eigenes Kennzeichen" in Form einer Art Gütesiegel für sichere IT-Produkte zu schaffen. Die einzuhaltenden Standards sollen über die gesetzlichen Mindestverpflichtungen hinausgehen und eine "mehrjährige Update-Verpflichtung des Herstellers" enthalten.

Wer Geräte mit fehlerhafter Software herstelle, "muss insgesamt haften", unterstrich die Ministerin. Dabei müsse mangelnde IT-Sicherheit einen Produktfehler begründen. Zudem sei die Möglichkeit zu prüfen, über das neu geschaffene Verfahren der "Musterfeststellungsklage" eine Sammelklage bei Datenlecks einzureichen.

Als weitere Option brauchte Barley ins Spiel, "Gewinne aus Datenmissbrauch abzuschöpfen". Das Justizressort wolle die Anwendbarkeit des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Datenschutzverstöße klarstellen, heißt es dazu in ihrem Vorschlagskatalog. Wenn Informationen über Verbraucher missbräuchlich verwendet und damit Gewinne erzielt würden, dürften diese nicht bei dem bleiben, "der das Recht verletzt hat". Geprüft werde auch, die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen nach Paragraf 10 UWG zu erleichtern. Unrechtmäßig erzielte Einnahmen müssten dann an die Staatskasse herausgegeben werden.

Die Ministerin will zudem mit der Versicherungswirtschaft ins Gespräch kommen, um bestehende Cyber-Risiken für Verbraucher zu minimieren. Bestehende Angebote in diesem Bereich seien unbefriedigend. Nötig seien etwa Cyberbausteine für die Rechtschutz- oder Haftpflichtversicherung. Auch das Kartellrecht müsse stärker etwa gegen die geplante Verschmelzung der Facebook-Messengerdienste inklusive WhatsApp ins Feld geführt werden. Das Justizministerium mache sich ferner seit Langem für einen "Daten-TÜV" etwa für vernetzte Geräte stark, der etwa beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt werden könnte. (anw)