Gig-Economy: EU-Gremien einigen sich auf mehr Rechte für Crowd- und Clickworker

Wer über Plattformen wie Uber oder Deliveroo zeitweilig beschäftigt ist, soll in den Genuss transparenterer und verlässlicherer Arbeitsbedingungen kommen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Arbeit am Computer

(Bild: SFIO CRACHO, Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Die EU will Crowd- und Clickworker vor dem Absturz ins digitale Proletariat bewahren sowie die Gig- beziehungsweise Sharing-Economy schärfer regulieren. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der Kommission haben sich am Donnerstag auf den Entwurf für eine entsprechende Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen verständigt. Damit sollen die Rechte von Teilzeit-Angestellten mit "atypischen" Verträgen gestärkt werden.

heise jobs – der IT-Stellenmarkt

Zu Arbeitsplätzen und Stellenangeboten in der IT-Branche siehe auch den Stellenmarkt auf heise online:

Auch wer sich Gelegenheitsjobs über Online-Plattformen wie Amazons Mechanical Turk, Deliveroo, InnoCentive, Lieferando, LiveOps, Lyft oder Uber klickt, soll künftig etwa ein "Recht auf bessere Planbarkeit der Arbeit" haben. Beschäftigte können mit dem Brötchengeber so etwa vereinbaren, in welchem Zeitraum sie sich bereithalten und wie lange vorher sie über einen Auftrag Bescheid erhalten müssen. Arbeitnehmer mit Verträgen "auf Abruf" dürfen auch nicht mehr entlassen werden, wenn sie sich weigern, sehr kurzfristig einen Job zu übernehmen.

Generell sollen von der Richtlinie alle profitieren, die über zwölf Stunden pro Monat arbeiten. Arbeitgeber dürfen laut der Einigung auch Beschäftigten mit sogenannten Nullstundenverträgen nicht mehr untersagen, eine zusätzliche Tätigkeit bei einem anderen Dienstherren aufzunehmen. Die Probezeit wird auf maximal sechs Monate beschränkt, solange längere Zeiten nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegen oder durch die Art der Beschäftigung gerechtfertigt sind.

Nach mindestens sechs Monaten Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber können Crowdworker, die sich bislang oft als digitale Tagelöhner ausgebeutet sehen, eine Beschäftigung mit vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen sowie kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Alle Mitarbeiter müssen ferner unabhängig von Vertragslaufzeit und vereinbarter Stundenzahl von Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses an über ihre Rechte und Pflichten einschließlich der Höhe der Anfangsbezahlung und der Zahl freier Tage informiert werden.

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern können die Mitgliedsstaaten von einigen Auflagen der ausnehmen. Dazu gehören etwa Beamte, Soldaten, Rettungsdienste oder Strafverfolgungsbehörden. Außen vor bleiben "reine Selbständige". Das Parlament im Plenum und der Rat müssen den Entwurf noch annehmen, was aber als Formsache gilt. Der Verhandlungsführer der Abgeordneten, Enrique Calvet Chambon, sprach von einem neuen "Mindestschutzlevel" für Arbeiter. Die Reform, die die Kommission Ende 2017 auf den Weg gebracht hatte, sei nach knapp 20 Jahren unveränderter Bedingungen überfällig gewesen. (vbr)