Enfopol-Richtlinien zur totalen Kommunikations-Kontrolle

Die europäischen Strafverfolger legen im neuen Enfopol-Dokument Richtlinien zur Überwachung der gesamten Telekommunikation vor.

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Von
  • Florian Rötzer

Eine lückenlose und einfach zu bewerkstelligende Überwachung der gesamten Telekommunikation: Das neueste Papier der EU-Arbeitsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" macht einen großen Schritt hin zur Realisierung dieses Wunschtraums der Strafverfolgungsbehörden. Es beinhaltet Richtlinien für die Überwachung der öffentlichen Telekommunikationsnetzwerke und - dienste, die unabhängig von der jeweiligen Technik die Überwachungsmöglichkeit gewährleisten sollen. Das Papier ist bereits als Entschließung des Europäischen Rats formuliert (Enfopol 55 vom 20. Juni 2001).

Seit Jahren werden von den europäischen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Enfopol technische Leitlinien für Telekommunikations-Abhörmaßnahmen in Form der International User Requirements (IUR) propagiert. Für erneutes Aufsehen hatten kürzlich die von Statewatch veröffentlichten neuen Papiere der Arbeitsgruppe gesorgt. Darin wird gefordert, dass jede Kommunikation vom Telefon- oder Handygespräch bis hin zu E-Mails und allen Internet-Daten mindestens sieben Jahre lang gespeichert werden soll (siehe Widerstand gegen die neuen Enfopol-Überwachungspläne).

Im neuen Dokument, das von Cryptome veröffentlicht wurde, geht es darum, dass die Strafverfolger ungehinderten Zugriff auf "alle Arten der Telekommunikation" haben müssen, von ISDN über GPRS und UMTS bis hin zu E-Mail- oder Message-Diensten. Dazu gehören auch alle damit zusammenhängenden Kommunikationsdaten – etwa die technischen Identifikationsmöglichkeiten, aber auch Wohnort, Adresse des Arbeitsplatzes oder Kreditkartendaten. Im Fall von Internet-Kommunikation müssen so zur Identifizierung beispielsweise IP-Adresse, Account-Nummer, Passwort, PIN-Nummer und E-Mail-Adresse den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden. Diese wollen auch dann den Zugang zur Telekommunikation, "wenn der Abgehörte nur zeitweise ein Netzwerk oder eine Telekommunikationseinrichtung benutzt". Das betrifft beispielsweise die Verwendung von Telefonkarten oder den Fernzugriff durch einen anderen Internet-Provider.

In der Wunschliste haben die Strafverfolger auch, dass sie Informationen "über den genauesten geographischen Ort" erhalten, die ein Netzwerk von einem Mobilteilnehmer besitzt. Das würde nicht nur geographische, sondern auch materielle und logische Informationen betreffen, wozu auch Einwählnetze für Internet-Provider oder Rerouting gehören. Diese Informationen hätten die Strafverfolger gerne in einer "leicht verständlichen" Version.

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