Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Digitalpakt

Fünf Milliarden Euro sollen im Rahmen des sogenannten Digitalpakts an deutsche Schulen fließen. Lange kam das Projekt lange nicht voran. Das soll sich jetzt ändern.

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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Digitalpakt
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Von
  • Dorothee Wiegand
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Als die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka unter dem schnittigen Namen „Digitalpakt#D“ im Oktober 2016 eine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ ankündigte, klang alles ganz einfach: Der Bund fördert die rund 43.000 Schulen des Landes über einen Zeitraum von fünf Jahren mit insgesamt fünf Milliarden Euro und bringt so die Digitalisierung der Schulen endlich flächendeckend voran.

Das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich sei kein Hindernis, so die Ministerin damals. Mit den Kultusministern der Länder einigte sie sich zügig auf „Eckpunkte“ einer gemeinsamen Vereinbarung. Doch im Sommer 2017 geriet das Projekt plötzlich ins Stocken. Einem Termin, an dem die Vereinbarung unterzeichnet werden sollte, blieb die Ministerin fern [1].

Lange lag das Projekt auf Eis. Der Grund: Die aktuelle GroKo hatte eine Grundgesetz-Änderung als zwingend notwendige Bedingung für den seit mehr als zwei Jahren angekündigten „Digitalpakt Schule“ in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dafür ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – daher mussten Oppositionsparteien mit ins Boot. Am 27. November 2018 einigten sich die Regierungsparteien mit den Fraktionschefs von FDP und Grünen schließlich auf einen Entwurf zur GG-Änderung; den gesamten Wortlaut finden Sie über ct.de/yvw1. Der Digitalpakt schien endlich beschlossene Sache.

Doch der Vorschlag fiel bei den Ländern durch. Die Länderchefs, allen voran der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, befürchteten eine zu starke Einflussnahme des Bundes auf die Bildungspolitik.

Die Länder stehen in den Startlöchern – das Niedersächsische Kultusministerium teilt auf seiner Webseite bereits erste Details zur geplanten Förderung der Schulen mit.

Die Länder stehen in den Startlöchern – das Niedersächsische Kultusministerium teilt auf seiner Webseite bereits erste Details zur geplanten Förderung der Schulen mit.Die Regierung, insbesondere der federführende Finanzminister Olaf Scholz, wollte andererseits verhindern, dass die Länder sich auf den Geldsegen vom Bund verlassen und nicht genug eigene Mittel einsetzen. So hieß es in einem Papier, das Details der geplanten Änderung des GG-Artikels 104 festlegt, die fünf Milliarden Euro vom Bund müssten „in jeweils gleicher Höhe durch Landesmittel“ ergänzt werden – bis dahin war lediglich ein Länderanteil in Höhe von zehn Prozent vorgesehen.

Zwar sollte die neue 50:50-Regel erst ab 2020 greifen, um den Start des Digitalpakts nicht erneut zu gefährden – die Länderchefs stellten sich aber trotzdem quer: Am 14. Dezember 2018 beschlossen sie im Bundesrat einstimmig, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag für eine „grundlegende Überarbeitung“ anzurufen.

Am 20. Februar 2019 erzielte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag nun endlich den entscheidenden Kompromiss, der die Milliardenhilfen des Bundes für die Länder wohl in greifbare Nähe rückt. Dafür hatte der Bund in zwei Punkten nachgeben müssen. Die 50:50-Regel wurde gestrichen – stattdessen soll für jedes Projekt individuell festgelegt werden, welche Seite wie viel Geld gibt. Außerdem will der Bund auf die sogenannten „Erhebungen vor Ort“ verzichten, mit denen – etwa im sozialen Wohnungsbau – überprüft wird, für welche Zwecke die Länder Bundesmittel tatsächlich verwenden.

Am 20. Februar 2019 erzielte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag nun endlich den entscheidenden Kompromiss, der die Milliardenhilfen des Bundes für die Länder wohl in greifbare Nähe rückt. Dafür hatte der Bund in zwei Punkten nachgeben müssen. Die 50:50-Regel wurde gestrichen – stattdessen soll für jedes Projekt individuell festgelegt werden, welche Seite wie viel Geld gibt. Außerdem will der Bund auf die sogenannten „Erhebungen vor Ort“ verzichten, mit denen – etwa im sozialen Wohnungsbau – überprüft wird, für welche Zwecke die Länder Bundesmittel tatsächlich verwenden.

Nun muss der erzielte Kompromiss nur noch von Bundestag und Bundesrat jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit gebilligt werden, dann kann es für den Digitalpakt doch noch ein Happy End geben.

Wo das Geld herkommt, ist schon klar: Zur Finanzierung des Digitalpakts sollen Einnahmen aus der geplanten Versteigerung neuer 5G-Mobilfunklizenzen verwendet werden. Wie es – sobald die verfassungsrechtliche Grundlage denn geschaffen ist – zu den Schulen gelangt, ist im Detail noch zu klären. Über die konkreten Rahmenbedingungen der Förderung müssen Bund und Länder zunächst eine sogenannte Verwaltungsvereinbarung abschließen.

In der 156 Seiten starken Broschüre „Digitalisierung gestalten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird der Digitalpakt Schule als wichtige flächendeckende Strukturmaßnahme beschrieben.


In der 156 Seiten starken Broschüre „Digitalisierung gestalten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird der Digitalpakt Schule als wichtige flächendeckende Strukturmaßnahme beschrieben. Auf der Webseite des BMBF finden sich unter der Überschrift „Wissenswertes zum DigitalPakt Schule“ (siehe ct.de/yvw1) häufig gestellt Fragen und erste Antworten. Zur künftigen Aufgabenteilung heißt es da: „Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften […] und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb, Support und Wartung sicher.“

Grundsätzlich gilt: Fördermittel sind beim jeweiligen Land zu beantragen, nicht beim Bund. Ganz konkret beantragt der Schulträger, für öffentliche Schulen also in der Regel Stadt, Gemeinde oder Landkreis, die Mittel für eine Schule; die Schule selbst kann keinen Antrag stellen. Vielmehr sollen die Träger Förderanträge zunächst sammeln und dann beim Land einreichen.

Auf der BMBF-Webseite steht dazu: „Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeitigem Stand – eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können.“ Der Föderalismus lässt grüßen. Bis das Geld tatsächlich fließt, wird also noch allerlei Papier bedruckt werden. Zum Zeitplan heißt es daher beim BMBF auch eher zurückhaltend: „ Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.“

Was genau „förderfähig“ ist, lässt sich derzeit nur im – zum Teil überholten – Entwurf der geplanten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nachlesen. Danach sollen digitale Arbeitsgeräte aus Digitalpakt-Mitteln bezahlt werden können, falls sie in der beruflichen Ausbildung benötigt werden – als Beispiel nennt das BMBF „VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen“.

Auch interaktive Tafeln als „standortgebundene Anzeigegeräte“ wären mit dabei, ebenso mobile Endgeräte wie Tablets; Mobilgeräte zur Nutzung durch Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts sollen dagegen generell nicht förderfähig sein.

Insgesamt ist der Digitalpakt in erster Linie zur Infrastrukturförderung bestimmt. Der Anteil an Fördermitteln für mobile Endgeräte darf daher laut BMBF zwanzig Prozent aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten.

Auch wenn sich die Länder im Vermittlungsausschuss behauptet haben, werden sie für den Digitalpakt große Aufgaben zu stemmen haben. So ist die Qualifizierung der Lehrer laut Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung Ländersache: „Die Länder tragen dafür Sorge, […] dass die Qualifizierung der Lehrerschaft auch hinsichtlich Ausstattung der Lehrerbildungseinrichtungen […] bedarfsgerecht sichergestellt ist.“

Zitierte Dokumente: ct.de/yvw1

[1] Dorothee Wiegand, Fünf Milliarden, versprochen, c’t 14/2017, S. 72 (dwi)