EU-Copyright-Reform: Bundesregierung geht jetzt doch von Upload-Filtern aus

Zumindest große Plattformen müssten "bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen" anwenden, heißt es nun im Justizministerium.

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Open Source, Open Access, Open Innovation, Allmende, Coypright, Urheberrecht

(Bild: EFKS, shutterstock.com)

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Teile der Bundesregierung ändern ihren Tonfall im Streit um Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsnovelle. So hat der parlamentarische Justizstaatssekretär Christian Lange nun in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des Innenexperten der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, eingeräumt, dass viele Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten angesichts des schärferen Haftungsregimes um den Einsatz von Upload-Filtern nicht herumkämen.

Die Vorschrift sei zwar "technologieneutral" formuliert, schreibt der SPD-Politiker. Aus Sicht der Bundesregierung würden aber "bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden sein". Dies schließe "manuelle Sichtungen" nicht aus. Sollten sich Nutzer beschweren, müsste zudem zumindest in diesem Rahmen "eine Entscheidung durch menschlichen Zugriff" erfolgen.

Zuvor hatte vor allem Regierungssprecher Steffen Seibert betont: "Die Richtlinie schreibt keine Upload-Filter vor." Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte jüngst noch, dass automatisierte Identifizierungssysteme nicht explizit genannt würden und so nur eine Möglichkeit blieben.

Für Kuhle ist damit klar: "Der vermeintliche Kompromiss in Artikel 13 ist keiner, weil er unweigerlich auf Upload-Filter hinausläuft." Vor diesem Hintergrund sei es umso trauriger, dass das Justizressort hier mitmacht. Die Bundesregierung breche ihren eigenen Koalitionsvertrag und zeige erneut, "dass ihr in Bürgerrechtsfragen nicht zu trauen ist".

Die Initiative SavetheInternet.info hat derweil ihren Protest gegen Artikel 13 nach Straßburg getragen und ihre Petition mit 4,9 Millionen Unterschriften dort zwei Wochen vor der finalen Abstimmung an EU-Abgeordnete übergeben. Parallel bekräftigte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, seine Kritik an dem Vorhaben: der davon ausgehende Druck, Filter schon vor der Veröffentlichung von Inhalten einzusetzen, sei "weder eine nötige noch eine verhältnismäßige Antwort auf Urheberrechtsverletzungen". (mho)