EU-Wettbewerbshüter verdonnern Google zu 1,49 Milliarden Euro Strafe

Google hat andere Anbieter bei Suchmaschinen-Werbung benachteiligt, haben EU-Wettbewerbshüter befunden. Jetzt gibt es eine Milliarden-Strafe.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die EU-Wettbewerbshüter haben eine Strafe von 1,49 Milliarden Euro gegen den US-Internetriesen Google verhängt. Bei Suchmaschinen-Werbung im Teildienst "AdSense for Search" seien andere Anbieter unerlaubterweise behindert worden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Bei "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Suchmaschinen-Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. Die Google-Werbung werde bevorzugt behandelt.

Das ist das dritte Mal, dass die EU eine Kartellrechtsstrafe gegen Google verhängt. Die Kommission hat Google bereits seit geraumer Zeit im Visier. Wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Produktanzeigen in Suchergebnissen verhängte die Kommission 2017 eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Wegen Wettbewerbseinschränkungen beim Smartphone-System Android wurde 2018 sogar die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Der Konzern verdaute die finanziellen Strafen innerhalb eines Quartals – allerdings setzte die Kommission auch Änderungen am Geschäftsmodell von Google durch.

Im Vorfeld hatte Google bereits Zugeständnisse wie eine Änderung an seiner Suchmaschine und eine Browserauswahl-Möglichkeit für Android-Nutzer bekannt gegeben. Man sei nun über ein Jahrzehnt in Diskussionen mit der EU-Kommission, wie Google-Produkte arbeiten, meinte der Internet-Konzern dazu.

Man habe bereits für einige Google-Apps für Android, darunter auch den Browser und die Suchfunktion die Lizenzbedingungen geändert, sodass jeder Hersteller beliebige Apps mit diesen Funktionen installieren könne. Man werde darüber hinaus künftig auf Android-Geräten direkt Informationen und Auswahlmöglichkeiten für Apps anbieten, die Alternativen für den Chrome-Browser und die Google-Suche lieferten. Für die Installation der Google-Apps durch Smartphone-Hersteller werden zudem seit einiger Zeit Lizenzgebühren an Google fällig.

Google habe mehr als zehn Jahre lang seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und anderen Unternehmen die Chancen auf fairen Wettbewerb und Innovationen verbaut, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch zu der neuen Entscheidung gegen Google. Internetportalen, die AdSense einbanden, seien vertragliche Beschränkungen auferlegt worden, andere Anbieter zu nutzen.

Das Geschäftsgebaren bestand demnach mindestens seit dem Jahr 2006. Im Jahr 2016 – nach ersten Einwänden der Kommission – hob Google die Einschränkungen auf. Mit dem Verfahren wegen AdSense ging Vestager erstmals auch gegen das Kerngeschäft von Google mit Werbung vor; allerdings ist "AdSense for Search" nicht der größte Umsatzräger für Googles Werbe-Abteilung, sondern eher ein Nischenprodukt. Laut EU-Kommission entspricht die Strafe von 1.494.459.000 Euro 1,29 Prozent von Googles Umsatz im Jahr 2018.

Kartellstrafen gehen generell in den EU-Haushalt ein und senken dadurch die zu zahlenden Beiträge der EU-Mitgliedsstaaten anteilig. Falls Google gegen die Entscheidung vor Gericht zieht, wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung der EU-Gerichte die Geldstrafe als Banksicherheit hinterlegt und gilt damit als bezahlt; erst nach dem rechtskräftigen Urteil kann sie aber im EU-Haushalt verbucht werden.

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(axk)