Schon wieder: Axel Springer verklagt Adblock Plus

Mit einer neuen Klage will der Konzern das Eyeo-Geschäftsmodell angreifen. Erst voriges Jahr war Axel Springer vor dem BGH gescheitert.

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Schon wieder: Axel Springer verklagt Adblock Plus

Auf "bild.de" werden Nutzer von Adblock Plus abgewiesen.

(Bild: Screenshot von "bild.de".)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Wiederauflage eines Rechtsstreits: Der Konzern Axel Springer verklagt den Hersteller des Werbeblocker Adblock Plus, die Kölner Firma Eyeo. Die neue Klage soll sich ganz auf das Urheberrecht stützen.

"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein", begründet Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, die neue Klage. "Dadurch beschädigen sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährden auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet." Dies werde Axel Springer nicht hinnehmen.

Im Zuge der bisherigen Verfahren habe der Konzern durch Untersuchungen und Gutachten feststellen lassen, dass Werbeblocker eine unzulässige Umarbeitung oder Vervielfältigung der Website-Programmierung vornehmen und damit gegen Paragraph 69c des Urheberrechtsgesetzes verstießen.

Eyeo weist diesen Vorwurf gegenüber heise online zurück: "Die Argumentation, wir griffen in den 'Programmiercode von Webseiten' ein, möchte ich fast schon absurd nennen", erklärt Unternehmenssprecherin Laura Dornheim gegenüber heise online. "Es braucht nicht viel technisches Verständnis, um zu verstehen, dass es durch ein Browser-seitiges Plugin gar nicht möglich ist, irgendetwas auf Springers Servern zu modifizieren." Die neue Klageschrift von Axel Springer sei aber noch nicht zugestellt worden.

Mit einer ähnlichen Argumentation hatte Axel Springer in seinem langjährigen Streit mit Adblockern erste Erfolge gehabt. Das Landgericht Hamburg hatte im Jahr 2016 die Adblocker-Sperre auf bild.de als "Softwareverschlüsselung" bezeichnet, deren Umgehung nach dem Urheberrecht unzulässig sei. In den weiteren Verfahren mehrerer Verlage gegen Eyeo war die urheberrechtliche Argumentation jedoch konstant zurückgewiesen worden. Die Firma hatte erfolgreich argumentiert, dass die Darstellung einer Webseite ganz im Bereich des Nutzers stattfinde, der die Kontrolle darüber habe, ob er die angebotene Werbung sehen wolle oder nicht.

Das Oberlandesgericht Köln hielt fest: "Ein urheberrechtlicher Anspruch darauf, dass ein Angebot nur so genutzt wird, wie es bestimmungsgemäß wahrgenommen werden soll, würde darauf hinauslaufen, dem Nutzer vorzuschreiben, wie er Inhalte zu rezipieren hat." Stattdessen sah die Kammer in dem Geschäftsmodell "Acceptable Ads", bei dem Website-Betreiber für die Freischaltung bestimmter Werbung zahlen sollen, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Diese Auffassung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vollumfänglich zurückgewiesen.

Axel Springer fährt seit Jahren einen aggressiven Kurs gegen Anbieter und Nutzer von Werbeblockern. Bild.de sperrt die Nutzer von Adblock Plus aus, sofern sie den Adblocker nicht deaktivieren oder ein Abonnement abschließen. Beim Schwestermedium Welt.de können die Adblock-Benutzer Artikel lesen, bekommen aber dennoch Werbung angezeigt, die direkt vom Webserver der Zeitung zu kommen scheint – ein beliebter Umgehungsmechanismus. (anw)