Netzneutralität: EU-Kommission sieht noch keine Probleme bei Zero Rating

Die seit 2016 geltenden Prinzipien fürs offene Internet sind angemessen und effektiv, schreibt die EU-Kommission. Bürgerrechtler widersprechen.

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Netzneutralität im Internet

(Bild: dpa, Martin Gerten)

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Ein gutes Zeugnis hat die EU-Kommission der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Verordnung für einen offenen Zugang zum Internet ausgestellt. Die darin enthaltenen Prinzipien, wonach Provider etwa alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel gleich behandeln und schnellstmöglich durch ihre Leitungen transportieren sollen, schützten die Rechte der Endnutzer und die Innovation im Netz "angemessen und effektiv".

Zu diesem Ergebnis kommt die Regierungsinstitution in ihrem ersten Evaluierungsbericht zu der Verordnung, den sie am Dienstag veröffentlicht hat. Die Ziele des Gesetzes sind demnach "heute genauso relevant wie zum Zeitpunkt ihres Beschlusses". Zudem gebe es einen breiten Konsens, "dass Verbraucher und Unternehmen ein Recht auf Zugang zu einem offenen Internet haben sollten". Ein solches helfe, Informationen zu sammeln, sich auszutauschen, stärke den Wettbewerb in der globalen digitalen Wirtschaft und sei "zunehmend bedeutsam für die vollständige gesellschaftliche Teilhabe der Bürger".

Die Vorschriften gegen Zugangsblockaden, mit denen auch das umstrittene Verkehrsmanagement eingeschränkt wird, haben sich laut der Kommission als besonders vorteilhaft für die Nutzer herausgestellt. Vor allem Dienste für die Internet-Telefonie via Voice over IP (VoIP), die klassische Telekommunikationsanbieter früher oft gesperrt hätten, könnten sich mittlerweile "frei entwickeln". Zudem hätten die Anwender nun das Recht, Ausrüstungsgeräte wie Router ihrer Wahl einzusetzen.

Laut der Verordnung können Provider die vielfach beschworenen, in der Praxis aber nach wie vor kaum bedeutsamen Spezialdienste zusätzlich zum traditionellen Internet anbieten, wenn solche Angebote erforderlich sind, um ein spezielles Qualitätsniveau zu gewährleisten. Dafür muss ausreichend Netzkapazität bereitstehen. Hier könnten mit einer "neuen Generation" solcher Dienste etwa über den künftigen Mobilfunkstandard 5G Fragen rund um Schlüsselartikel des Gesetzes aufkommen, gibt die Kommission zu bedenken.

Die Entwicklung will Brüssel hier genauso im Blick behalten wie beim sogenannten "Network Slicing" bei 5G. Die Technik, die den Betrieb virtueller Netzabschnitte mit unterschiedlichsten Ausprägungen erlaubt, steht Experten zufolge in einem "Spannungsverhältnis" zum Prinzip der Netzneutralität. Hier wird es laut den Verfassern des Berichts vor allem darauf ankommen, welche "spezifischen" Inhalte dann "optimiert" über welche Kanäle übertragen werden.

Die umkämpfte Praxis des "Zero Rating", wobei Anbieter die Übertragung spezieller Inhalte wie von Streaming-Diensten nicht auf eventuelle Datenvolumina anrechnen und diese so "bevorzugt" zu den Endkunden fließen können, untersagen die Verordnung sowie die darauf aufbauenden Leitlinien der nationalen Regulierungsstellen nicht prinzipiell. Die Mitgliedsstaaten setzten diese vagen Vorgaben weitgehend konsistent um, zeigt sich die Kommission hier beruhigt. So würden einschlägige Angebote in der Regel nur akzeptiert, wenn sich diese auf ganze Anwendungskategorien wie sämtliches Videostreaming bezögen.

Die Sanktionen unterscheiden sich dagegen sehr stark in den EU-Ländern, räumt die Kommission ein. Die maximal vorgesehenen festen Geldbußen bei Verstößen variierten etwa zwischen 15.000 und drei Millionen Euro. Es seien auch bislang erst wenige Strafen verhängt worden, die den Rahmen keineswegs ausgeschöpft hätten. Da abschreckende und verhältnismäßige Strafen entscheidend seien, werde man hier ebenfalls genauer hingucken.

31 Bürgerrechtsorganisationen werfen der Kommission in einem offenen Brief zu der Evaluierung vor, zu wenig zu tun, um die Netzneutralität und damit den Grundbaustein für den Erfolg des Internets zu bewahren. Sie verweisen etwa auf eine Studie, wonach vor allem Mobilfunker mit Zero-Rating-Offerten die Vorschriften massiv unterlaufen. Das damit verknüpfte Durchsetzungsmanko sei ein blinder Fleck in der offiziellen Untersuchung.

Drei weitere "ernsthafte Versäumnisse" machen die Unterzeichner, zu denen Access Now, der Chaos Computer Club (CCC), Digitalcourage, die Digitale Gesellschaft, Epicenter.works, European Digital Rights (EDRi) und Wikimedia gehören, in der Evaluation aus: Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten – einschließlich Deutschlands – hat demnach keine ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten erlassen. Zudem fielen Entscheidungen etwa zum Netzwerkmanagement oder zur Blockade von Ports sehr unterschiedlich aus.

Viele nationale Regulierer kommen laut dem Schreiben auch ihren jährlichen Transparenzpflichten nicht hinreichend nach: nur acht veröffentlichten etwa Zahlen über die Entwicklung der durchschnittlichen Internetgeschwindigkeit, die eine wichtige Größe für die zunehmende Nachfrage in diesem Bereich darstellten. Es sei daher zu hoffen, dass die anstehende Prüfung der Vorgaben durch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) die Durchsetzung stärke und harmonisiere. (mho)