Regulierer liebäugelt mit Altersüberprüfung bei YouTube

Altersverifikationssysteme seien zwar ein "bisschen unsexy", weiß der Medienregulier Wolfgang Kreißig. Trotzdem müssten sie stärker eingesetzt werden.

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YouTube

(Bild: dpa, Nicolas Armer)

Lesezeit: 4 Min.
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Medienplattformen wie Googles YouTube müssten mehr Verantwortung für den Jugendschutz übernehmen, forderte Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, am Mittwoch auf der Media Convention Berlin im Rahmen der re:publica. Vor allem mit dem Smartphone gebe es in diesem Bereich eine "große Gefährdungslage". Google setze zwar bereits Erkennungsalgorithmen ein, könne für einen "sicheren Schutz" von Kindern und Jugendlichen aber mehr leisten.

Dass die Kalifornier mit YouTube Kids ein spezifisches Produkt mit altersgerechten Programmen für Kinder gestartet haben, reicht Kreißig zufolge nicht aus. Für den Nachwuchs sei trotzdem auch das "normale" Videoportal erreichbar. Google müsse daher "weiter investieren auch in technische Überlegungen, wie man das noch besser machen kann". Altersverifikationssysteme (AVS) seien zwar "ein bisschen unsexy", gab der Regulierer zu. "Aber wenn es nichts Besseres gibt, muss ich diese Lösungen nehmen."

Einen "ganz großen Schritt in Richtung Jugendmedienschutz" sieht der Behördenchef mit der im Oktober vom EU-Parlament beschlossenen Novelle der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste einhergehen, die Deutschland zeitnah umsetzen müsse. Damit würden auch Streaming-Plattformen stärker in Anspruch genommen und müssten eine Reihe an Maßnahmen ergreifen, also etwa Beschwerdeverfahren und AVS einführen. Als "hilfreich" wertete es Kreißig schon heute, wenn Eltern etwa bei einer Spieleplattformen die Möglichkeit hätten, für ihre Kinder "zeitliche Schranken zu machen". Dabei handle es sich um ein "einfaches Mittel" ohne Rundumkontrolle.

Sabine Frank von Google Deutschland, Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, und Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, diskutierten kontrovers den Jugendschutz auf Medienplattformen im Internet.

(Bild: Stefan Krempl)

Die Überlegungen des Medienwächters stießen bei Sabine Frank, die bei Google Deutschland den Bereich Verbraucher- und Jugendschutz leitet, auf Unverständnis. AVS seien mit einer Personalausweiskontrolle wie Post-Ident verknüpft, gab sie zu bedenken. Es gehe völlig an der Nutzungsrealität vorbei, wenn jemand vor dem Ansteuern von YouTube zur Post rennen und sich verifizieren lassen müsse. Auch mit dem Datenschutz sei ein solcher Ansatz kaum zu vereinbaren.

"Wir können nicht einzelne Videos altersdifferenziert anzeigen", stellte Frank weiter klar. Bei YouTube gebe das Unternehmen auch keine Warnhinweise, wenn sich ein Jugendlicher bereits mehrere Stunden lang Videos angeschaut habe. Ein Google-Konto gebe es eh erst ab 16 Jahren. Eltern könnten für ihr Kind aber einen kontrollierten Zugang eröffnen und dabei die Nutzungsdauer und eine Auswahl an altersgerechten Apps selbst einstellen. Generell zeige YouTube zudem Altersklassifizierungen der Selbstkontrolleinrichtungen FSK und USK an.

Auch andere große Streaming-Plattformen gäben Alterskennzeichen verstärkt an und setzten dabei notfalls auch auf Selbstbewertungen, ergänzte Martin Drechsler, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Diese Freigaben sagten aber nur, dass ein Medieninhalt für Nutzer dieser Gruppe nicht beeinträchtigend sei. Insgesamt gebe es in digitalen Medien "viel differenziertere Möglichkeiten, wie Eltern Jugendschutzvorgaben machen können". Es sei unkompliziert, Videoplattformen oder App Stores so einzustellen, dass Inhalte mit einer bestimmten Altersstufe nicht abrufbar sind. Die Industrie müsse aber noch besser dabei werden, den Eltern diese Optionen aufzuzeigen.

"Fürs Surfen mit Mobilsystemen muss man sich noch was einfallen lassen", räumte Drechsler aber ein. Es sei schwierig, für iOS oder Android "gut funktionierende Webfilter" zu entwickeln, da Dritte dort "nicht so tief ins System einsteigen" könnten wie etwa bei Microsoft Windows.

Eine "große Hilflosigkeit bei Eltern" rund um den Jugendmedienschutz machte Claudia Wegener aus, die audiovisuelle Medienwissenschaft an der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf lehrt. Sie schwankten zwischen "totaler Kontrolle mit Spionage-Apps" oder völligem Laissez-faire. Ab 13 Jahre sei der Nachwuchs in der Regel sowieso kompetenter als sie, "was die Technologie angeht", und könne etwa eine "PIN ab 16" schnell wieder aushebeln. Vergrößert werde die Misere noch dadurch, dass das öffentlich-rechtliche Digitalangebot "Funk" eine Serie etwa ab 12 Jahren freigebe, diese bei YouTube aber nicht als jugendfrei eingestuft werde.

Der Jugendschutz sei einer der seltenen Bereiche, "wo Eltern und Jugendliche nach dem Gesetzgeber rufen", berichtete Stefan Haddick, Referatsleiter im Bundesfamilienministerium. Die Mediennutzung sei eines der beherrschenden Themen schon in der Kita. Deutschland sei an sich mit dem Prinzip der Ko-Regulierung schon recht weit, die Politik müsse aber "Kohärenz" und etwa "klare Vorgaben für Alterskennzeichen" schaffen. Derzeit würden Apps und Streaming-Dienste im Jugendschutzgesetz des Bundes sowie im Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder noch nicht berücksichtigt. Beide Seiten müssten daher die Verantwortlichkeiten für Trägermedien und Online-Angebote harmonisieren und einen risikobasierten Ansatz finden. (olb)