Elektronische Patientenakte: Datenhoheit kommt später
Um die Einführung der elektronischen Patientenakte 2021 nicht zu gefährden, wird die Patientenkontrolle über die Dateneinträge erst einmal ausgesetzt.
Bereits ab Januar 2021 sollen nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen, in der die Leistungserbringer Befunde und Behandlungsdaten speichern können. Die Möglichkeit, dass Versicherte bestimmte Daten vor einem Arztbesuch verbergen können, soll später umgesetzt werden, um den Zeitplan der Einführung nicht zu gefährden.
Wer den Zahnarzt besucht, möchte vielleicht nicht, dass dieser alle Befunde sieht, die ein Psychotherapeut in die elektronische Akte eines Versicherten eingetragen hat. Aus diesem Grunde sieht das ePA-Konzept der Projektgesellschaft Gematik die Möglichkeit vor, dass der Patient Befunde und Behandlungsdaten zeitweilig verbergen kann.
Unfreiwillige Datentransparenz
Dieses Feature zur Wahrung der Hoheit über die eigenen Daten soll nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erst später implementiert werden. Es wird bei der Einführung der freiwilligen elektronischen Patientenakte im Januar 2021 fehlen, weil der Zeitdruck zu hoch sein soll. Damit werden alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten) alle Daten aller anderen lesen können.
Wenn Patienten diese unfreiwillige Form der Datentransparenz vermeiden wollen, müssen sie dem jeweils behandelnden Arzt verbieten, Daten und Befunde in die ePA einzustellen. Damit ist die medizinische Dokumentation unvollständig, was wiederum von Ärzten kritisch gesehen wird. Wann das Aus- und Einblenden bestimmter Arztdaten möglich sein wird, ist derzeit noch offen. (olb)