Neue Beratungen in der EU: Und ewig grüßt die Vorratsdatenspeicherung

Trotz der deutlichen Worte des EuGH wollen Europas Justizminister nicht auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten. Ein neuer Anlauf steht bevor.

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Vorratsdatenspeicherung

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com)

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Von
  • Monika Ermert

In der kommenden Woche wollen die Justizminister der EU wieder einmal über eine europäische Regelung der Vorratsdatenspeicherung abstimmen. Dabei haben sie nach zwei Jahren "Reflexion" wenig vorzuweisen. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage fürchtet nach Blick auf verschiedene Dokumente aber, dass selbst die geplante E-Privacy-Verordnung in den Dienst einer anlasslosen Überwachung gestellt werden soll.

Beim Rat der Justiz- und Innenminister in Luxemburg soll am kommenden Donnerstag nun ein Beschluss über die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer Neufassung der Vorratsdatenspeicherung gefasst werden. Einen Tag früher kommt die eigens für die Vorarbeiten einer künftigen EU-Regelung zuständige Gruppe DAPIX FoP zusammen. Von konkreten Vorschlägen, wie die Maßgaben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen eine anlasslose Bevorratung von Verkehrsdaten umgesetzt werden könnten, sind die Mitgliedsstaaten allerdings offenbar noch weit entfernt.

Ende 2016 hatte der EuGH zuletzt geurteilt, das EU-Recht stehe grundsätzlich einer Regelung entgegen, "die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht". Die überschreite nämlich die Grenzen des in einem Rechtsstaat zulässigen "absolut Notwendigen". Seit 2017 arbeitet DAPIX an einer gerichtsfesten Lösung. Zugleich zogen mehrere Kläger gegen die aus dem Boden sprießenden nationale Neuregelungen vor Gericht. Vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe sind fünf Klagen anhängig. Richter aus Frankreich, Belgien und England und Estland haben die Luxemburger Richter mit Vorlagefragen zu nationalen Regelungen überhäuft.

Vorratsdatenspeicherung

Die laufenden Gerichtsverfahren beobachten, steht auf der To-Do-Liste, die die Minister der Kommission auftragen. Außerdem soll eine Studie mögliche Konzepte für die künftige EU-weite Vorratsdatenspeicherung ausloten. Bemerkenswert ist, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe dabei nicht nur die Konzepte einer "beschränkten" und "zielgerichteten", sondern explizit auch einer "allgemeinen" Speicherung der Kommunikations- und Standortdaten von Telekommunikationsteilnehmern haben möchte. "Festlegungen im Sinn der Fragesteller, die sich auf Einzelheiten der Speicherdauer oder der Art der zu speichernden Daten beziehen, enthalten die Schlussfolgerungen nicht", versichert eine Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gegenüber heise online.

Trotz der vom Justizministerium versicherten Offenheit, ist es die Unbeirrbarkeit, die die Aktivisten bei Digitalcourage empört. Die Organisation, die eine der fünf Klagen in Karlsruhe gegen den deutsche Vorratsdatenspeicherung vertritt verweist insbesondere auf die Maximalforderungen von Seiten der Strafverfolger. Die Liste der Begehrlichkeiten hat Europol in mehreren Workshops in einer Matrix dokumentiert – und anders als die jetzt angedachte Studie zu rechtlich unbedenklichen Konzepten auch schon vorgelegt. Die Wunschliste reicht von einfachen Bestandsdaten, über Daten, wann ein Nutzer verbunden war bis zu "communication independent usage data".

Das könnte als Verhandlungsmasse gedacht sein. Laut der von Digitalcourage veröffentlichten Europol-Übersicht könnten die Strafverfolger auf Informationen zur Länge der genutzten Antennen, zur Verbindungsqualität und zur Zahl der Klingeltöne des jeweiligen Nutzers verzichten.

Friedemann Ebelt von Digitalcourage kritisiert: "Der vom EU-Rat eingeschlagene Kurs ist klar: Menschen in der EU sollen so massiv wie irgendwie möglich überwacht werden. Wir sehen keinen konkreten Hinweis darauf, dass sich um eine Lösung bemüht wird, die Grundrechte und Freiheiten tatsächlich respektiert." Nach zwei Jahren Reflexionsprozess gebe es weit und breit keinen Vorschlag, der nach Einschätzung von Ebelt "den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs entspricht". Bei Digitalcourage ist man überzeugt: "Vorratsdatenspeicherungen sind in freien Demokratien nicht machbar."

Kritisch beurteilen die Bürgerrechtler die fehlende Transparenz der Vorarbeiten für eine EU-Regelung. Zwar wird im aktuellen Ratsvorschlag die Europäische Kommission ersucht, "ergänzend zu den Beratungen der Gruppe [..] zunächst gezielte Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern durchzuführen“. Zu den Interessenträgern haben allerdings bislang nur Strafverfolger gehört. Anfragen von Digitalcourage nach Dokumenten wurden, wie viele Schwärzungen in der Europol-Wunschliste zeigen, eher widerwillig beantwortet, wenn überhaupt.

Schließlich fürchtet Digitalcourage vor den Auswirkungen für die lange vom Rat blockierte E-Privacy-Direktive. "Bei Gesetzgebungsreformen auf nationaler oder europäischer Ebene, einschließlich der künftigen Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation, sollte die rechtliche Möglichkeit gewahrt werden, für die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene Regelungen vorzusehen", heißt es in den vorgeschlagenen Ratsdokumenten verschämt und bei gleichzeitigem Bekenntnis zur Grundrechtecharta. Zugleich regte DAPIX schon im vergangenen Jahr eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Vorratsdatenspeicherung mit dem Privatsektor an.

Gemeint sein könnte hier, so warnt Digitalcourage, "dass die Regierungen der EU-Mitgliedsländer die E-Privacy-Verordnung, die aktuell verhandelt wird, ausnutzen wollen, um darin eine private Vorratsdatenspeicherung zu verankern." Das wäre reichlich paradox. Undenkbar ist es nicht angesichts des Mantras von der Unverzichtbarkeit anlassloser Datensammlungen. (mho)