Strafverschärfung Kinderpornografie: Neue Bundesjustizministerin gibt Innenministern einen Korb

Die neue Justizministerin Christine Lambrecht hält den Ruf der Innenminister nach härteren Strafen gegen Kinderpornos nicht für stichhaltig.

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Strafverschärfung Kinderpornografie: Neue Bundesjustizministerin gibt Innenministern einen Korb

(Bild:  dpa, Armin Weigel / Archiv)

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Die am Donnerstag vereidigte neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat die Forderung der Innenminister von Bund und Ländern nach einer noch härteren Gangart im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch als weit über das Ziel hinausschießend zurückgewiesen. "Sexuelle Gewalt fügt Kindern unermessliches Leid zu und verletzt ihre elementarsten Rechte. Daher ist dem sexuellen Missbrauch von Kindern mit aller Entschlossenheit entgegen zu treten", betonte ein Sprecher der früheren SPD-Finanzstaatssekretärin gegenüber heise online. Die bestehende Rechtslage reiche dafür momentan aber aus.

"Die gegenwärtigen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe für den sexuellen Missbrauch von Kindern geben der Strafjustiz den Raum, jeden Fall angemessen zu beurteilen und mit empfindlichen Strafen zu ahnden", heißt es in dem Ressort. Die geltenden Sanktionsmöglichkeiten "für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie sind aus Sicht des Bundesjustizministeriums ebenfalls angemessen". Handele der Täter gewerbsmäßig, könnten hier Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Zuletzt seien 2015 Straftatbestände, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, "erweitert und auch Strafrahmen erhöht" worden.

Kriminell handelt laut der jüngsten Reform, wer Kinder und Jugendliche nackt in "unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung" oder ihre Genitalien in aufreizender Form aufnimmt. Auch wer Bilder von nackten Jungen und Mädchen zu kommerziellen Zwecken oder über Online-Tauschbörsen anbietet, die nicht als kinderpornographisch gelten, macht sich strafbar und muss mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen. Verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet per "Cyber-Grooming" können umfassender geahndet werden. An diesem Punkt will die Bundesregierung aber noch nachschärfen.

Die Innenministerkonferenz hatte den Bund Mitte Juni aufgefordert, die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe "vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie" auf ein Jahr zu verlängern. Solche Vergehen sollen damit grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe für den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wollen die Ressortleiter von drei auf fünf, die für das Verbreiten von fünf auf zehn Jahre angehoben wissen.

BKA-Präsident Holger Münch und mehrere Innenminister warben bei dem Treffen auch für eine "auf Kinderpornografie beschränkte Vorratsdatenspeicherung". Es solle geprüft werden, ob das Protokollieren von Nutzerspuren "zumindest hinsichtlich der hier einschlägigen Straftaten möglich ist", erklärte das Bundesinnenministerium im Nachgang gegenüber heise online. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion konstatierte das Haus von Horst Seehofer (CSU): "Federführend für das Strafrecht und für das Strafprozessrecht ist dabei das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz". Die Vorratsdatenspeicherung könne "einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderpornographie und anderer schwerer Kriminalität leisten. Dies gilt insbesondere für die Zuordnung von IP-Adressen."

Das Justizministerium hält sich bei diesem Punkt bedeckt. Der Sprecher Lambrechts erinnerte daran, dass die deutschen Regeln über die Vorratsdatenspeicherung momentan " Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor dem Bundesverfassungsgericht" seien. Mit Blick auf diese Prozesse "können wir uns hierzu nicht äußern." Die frischgebackene Ressortchefin hat bei dem seit Jahren umstrittenen Thema bislang eine uneinheitliche Linie vertreten.

[Update 28.06.2019 07:42]:

Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte gegenüber heise online, "dass sich die neue Bundesjustizministerin klar gegen die Pläne des Innenministeriums ausspricht". Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen müsse möglichst effektiv bekämpft werden. Gerade die Vorratsdatenspeicherung leiste dafür aber "keinen Beitrag". Immer wieder hätten oberste Gerichte die Maßnahme als unvereinbar mit geltenden Grundrechten erklärt. Statt über eine kaum vorstellbare "EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung" zu sinnieren, "müssen wir die Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden verbessern und auf tatsächlich effektive Instrumente der Strafverfolgung setzen." (axk)