Regierung verspricht Gesundheits-Apps auf Rezept und mehr Videosprechstunden

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Kranke durch Digitalangebote besser versorgt werden sollen. Die E-Patientenakte bleibt außen vor.

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Bundesregierung verspricht Gesundheits-Apps auf Rezept und mehr Videosprechstunden

Gesundheitsminister Jens Spahn erläutert die Gesetzesinitiative.

(Bild: Bundesgesundheitsministerium auf Youtube)

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Neue digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Kassenkosten und verstärkte Videosprechstunden sollen laut der Bundesregierung bald im großen Stil für Patienten verfügbar sein. Die Bundesregierung hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf "für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" auf den Weg gebracht. Gesetzlich Krankenversicherte sollen demnach einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen bekommen. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps "positive Versorgungseffekte" haben.

"Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren", erläuterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Künftig könnten sie sich solche Mobildienste von ihrem Arzt verschreiben lassen. Ein Hersteller muss dafür eine App beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einreichen, das diese auf IT-Sicherheit, Datenschutz und Funktionen prüfen soll. Dann werden die Kosten ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Daran stört sich der gesundheitsökonomische Sprecher der Linken, Achim Kessler. Mit der Vorausbezahlung entstehe nur eine "Goldgrube für IT-Industrie". Insgesamt meint er, das Gesetz diene "der Wirtschafts- und nicht der Gesundheitsförderung". Es sei dringend notwendig, bei Gesundheits-Apps die Spreu vom Weizen zu trennen, bevor sie in die Anwendung kommen. Kassenärztliche Vereinigungen hatten den Referentenentwurf vom Frühjahr hingegen prinzipiell begrüßt.

Ärzte sollen künftig zudem auf ihrer Webseite über Angebote für Videosprechstunden informieren. Apotheken und Krankenhäuser müssen sich bis spätestens Anfang 2021 an die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen anschließen, damit Patienten mehr digitale Angebote nutzen können. Bei Hebammen und Entbindungspflegern, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bleibt dieser Schritt freiwillig. Die gesetzliche Krankenversicherung soll die Kosten dafür übernehmen. Ärzte, die weiterhin außen vor bleiben wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Spahn wollte ursprünglich mit seinem Referentenentwurf die elektronische Patientenakte flächendeckend vorschreiben, konnte sich damit im Kabinett aber nicht durchsetzen.

Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept hat die Regierung nun die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung verankert. Dadurch solle es künftig attraktiver werden, den Arztbrief elektronisch zu übermitteln als zu faxen. Wer einer gesetzlichen Kasse freiwillig beitreten möchte, kann dies künftig auch elektronisch tun.

Das Vorhaben muss den Bundestag und den Bundesrat noch passieren. Die Mehrkosten für die Ausstattung der Praxen, Apotheken und Krankenhäuser für den Einsatz elektronischer Verordnungen von Arzneimitteln kann die Regierung noch nicht beziffern, da die Erstattungsbeträge momentan unbekannt seien.

Die E-Patientenakte werde "zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen", meinte die grüne Gesundheitsexpertin im Bundestag, Maria Klein-Schmeink. Weil die Versicherten nicht festlegen könnten, welche Ärzte ihre Informationen lesen dürfen, fehlten auf Druck des Justizministeriums sämtliche Vorgaben zu diesem Bereich. Insgesamt habe Spahn für das Gesundheitswesen noch keine schlüssige Digitalstrategie vorgelegt. (anw)