Bundesnetzagentur: Deutschland braucht vierte Strom-Trasse

Eins ist klar: Deutschlands Windstrom muss vom Norden in den Süden. Aber wie? Aus drei Stromautobahnen dürften nun vier werden.

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Bundesnetzagentur: Deutschland braucht vierte Stromautobahn

Der Windstrom muss in den Süden

(Bild: TebNad/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Deutschlands Windenergie soll nach dem Willen der Bundesnetzagentur über eine vierte Strom-Trasse vom Norden gen Süden übertragen werden. Eine Gleichstrom-Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sei erforderlich, teilte die Regulierungsbehörde am Dienstag in Bonn mit.

Die Behörde hatte einen Vorschlag der Netzbetreiber geprüft. Die wollten die zusätzliche Trasse von Schleswig-Holstein bis nach Baden-Württemberg bauen. Die Netzagentur ist aber für eine kürzere Strecke nur bis NRW. Zudem plädiert die Behörde für den Ausbau von Wechselstromverbindungen, also kleineren Leitungen.

Der Streckenkorridor für die neue Stromautobahn geht von Heide in Schleswig-Holstein über das niedersächsische Wilhelmshaven bis nach Polsum und Uentrop in NRW. Der genaue Streckenverlauf zwischen diesen Orten ist noch unklar – er wird erst in einem späteren Verfahren festgelegt, das dauert noch lange. Nach Wunsch der Netzbetreiber sollte die Trasse bis nach Altbach in Baden-Württemberg gehen, das lehnte die Netzagentur aber ab.

Bis 2030 soll der Ökoanteil im deutschen Stromnetz von derzeit 38 auf 65 Prozent steigen. Ein Großteil davon entsteht im windreichen Norden mit seinen Küsten. Derzeit sind drei große Stromtrassen in Deutschland in Planung, welche den Ökostrom vom Norden in den industriell geprägten Süden und Westen der Republik bringen sollen – "Suedlink", "Suedostlink" und "Ultranet"/"A-Nord". Die Vorhaben lösen in der örtlichen Bevölkerung mitunter starke Widerstände aus.

Die Bonner Behörde startete am Dienstag eine Konsultation des Netzentwicklungsplans – Firmen, Verbände und Vertreter der Zivilgesellschaft können sich bis Mitte Oktober zu Wort melden. Bis Jahresende will die Regulierungsbehörde den Plan festlegen. Auf dessen Basis wiederum soll der Bundesgesetzgeber den Leitungskorridor in ein Gesetz aufnehmen – ist er hierin verankert, muss die neue Stromautobahn gebaut werden. (mho)