Wieder eine beA-Panne: Archive ohne Signatur

Wenn ein Rechtsanwalt seine Nachrichten vor der automatischen Löschung in Sicherheit bringt, fehlt ein wichtiger Nachweis

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Wieder eine beA-Panne: Archive ohne Signatur
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Seit dem 1. April verschiebt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) drei Monate alte Nachrichten automatisch in den Papierkorb, um sie einen Monat später für immer zu löschen. Das beA sei nur zur Übermittlung, aber nicht als Archiv gedacht, heißt es dazu. Nun muss ein Rechtsanwalt möglicherweise später einen Nachweis führen, wann er eine Nachricht versandt hat und dazu legt beA dem Anwalt die Pflicht auf, seine Nachrichten zu archivieren, und zwar jede einzeln.

Das beA lädt die Nachricht als ZIP-Datei herunter, begleitet von einer abgesetzten PKCS#7-Signaturdatei (Public-Key Cryptography Standard # 7). Diese Datei ist jedoch fehlerhaft. Prüfprogramme finden darin keinerlei Signatur und die Prüfung auf Echtheit versagt. Dies ist dem ersten Anschein nach bei allen bisher exportierten Nachrichten so.

Das beA-Archiv enthält neben der eigentlichen Nachricht auch Protokolle, Anhänge, Signaturen und weitere Dateien.

(Bild: Volker Weber)

Bekommt der Rechtsanwalt in einer beA-Nachricht eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) signierte PDF-Datei zugesandt, dann enthält die ZIP-Datei insgesamt neun Dateien: Die PDF-Datei und die zugehörige .p7s-Datei mit der qeS, eine xyz_BusinessCard.html (Visitenkarte Absender), eine xyz_export.html mit allen Details der Nachricht, eine xyz_Message.html (reiner Text der Nachricht), eine xyz_VerificationReport.html (Prüfprotokoll Versand), eine xjustiz_nachricht.html (Elektronisches Empfangsbekenntnis) und eine xjustiz_nachricht.xml (Nachrichtenstruktur) sowie eine weitere XML-Datei mit der ganzen beA-Nachricht im SOAP-Format. Prüfen lässt sich nur die Signatur der PDF-Datei, was ohne weiteres gelingt, nicht jedoch die Containersignatur, die eine Echtheit des Exports nachweisen soll.

Wie aus dem aktuellen beA-Newsletter ersichtlich ist, obliegen den Rechtsanwälten umfassende Prüfpflichten bezüglich des ordnungsgemäßen Frist wahrenden Versandes von Schriftsätzen. Fehlende Signaturen sind dabei ein erheblicher Stolperstein. Ist die Nachricht erst einmal aus dem beA gelöscht, kann der Rechtsanwalt den Versand und den Versandzeitpunkt nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, da die Signatur des Archivs fehlt.

Wie wichtig dieser Nachweis ist, zeigt ein anderer Fehler im elektronischen Rechtsverkehr, der ebenfalls im Newsletter beschrieben wird. beA-Nachrichten, die Anhänge mit deutschen Umlauten im Dateinamen enthalten, werden vom System zwar angenommen und quittiert, können aber durch einen Fehler in einem nachgelagerten System nicht an das Gericht weitergeleitet werden. (vowe)