BKA an Bord: EU treibt europaweiten Abgleich von Gesichtsbildern voran

Der Prümer Vertrag regelt den Austausch von Gen- und Fingerabdruckdaten in der EU. Nun soll er erweitert werden. Das BKA ist bei den Vorarbeiten involviert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Biometrische Sicherung im Alltag

(Bild: Neosiam32896395/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die EU will den Strafverfolgungsbehörden ihrer Mitgliedsstaaten den Abgleich biometrischer Daten künftig deutlich erleichtern und diese Praxis ausweiten. Einbezogen werden dürften dabei unter anderem Fahndungsfotos oder Lichtbilder in polizeilichen Datenbanken, die eine automatisierte Gesichtserkennung unterstützen könnten. Dazu soll der 2007 geschlossene Vertrag von Prüm ausgebaut werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration regelt.

Im Bereich der Biometrie sind die Prümer Beschlüsse derzeit auf DNA- und Fingerabdruckdaten beschränkt. Die EU-Kommission hat beim Beratungs- und Dienstleistungshaus Deloitte aber bereits eine Machbarkeitsstudie für ein erweitertes Prüm-Verfahren in Auftrag gegeben. Der Endbericht soll zwar erst im November vorliegen. Als Zwischenergebnis raten die Experten etwa dazu, den Vertrag auf "neue Datenkategorien" auszudehnen.

Der Ministerrat hat parallel bereits "Fokusgruppen" etwa zum europaweiten Austausch von Gesichtsbildern eingesetzt, die Österreich leitet. Unter der Ägide des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im Projekt Telefi ("Towards the European Level Exchange of Facial Images") mögliche technische Verfahren. Die Kommission finanziert diese Untersuchungen mit einer halben Million Euro, wie aus einer einschlägigen Übersicht aus dem Jahr 2018 (PDF) hervorgeht.

Die Bundesregierung hat jetzt in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion "Die Linke" erklärt, dass auch deutsche Behörden die weder vom EU-Parlament noch vom Rat bislang befürwortete Initiative zum Prüm-Ausbau mit vorantreiben. Das federführende Innenministerium schreibt dazu: "Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes beteiligten sich an durch die Firma Deloitte im Auftrag der EU-Kommission durchgeführten Workshops (bisher zwei, ein weiterer soll im September dieses Jahres folgen) sowie an den Fokusgruppen im Rat zu den Themenfeldern DNA-, Fingerabdruck- und Gesichtsbilddatenaustausch".

Es handle sich noch um "Vorüberlegungen", so Regierung und verweist dabei auf einen offenen Diskussionsprozess. Bisher sei auch nicht untersucht worden, ob "eine Vernetzung von nationalen polizeilichen Datenbeständen mit Gesichtsbildern möglich wäre". Das Bundeskriminalamt (BKA) bringe jedoch seine Erfahrungen aus dem von ihm schon eingesetzten Gesichtserkennungssystems und dessen allgemeiner Leistungsfähigkeit in die Arbeitsgruppen mit ein. Lichtbilder seien dabei bislang nicht übermittelt worden.

Der EU-Experte der Linksfraktion, Andrej Hunko, warnt vor der sich abzeichnenden Initiative für ein "Next Generation Prüm", da der europaweite Abgleich von Gesichtsbildern "aus Sicht von Bürgerrechten und Datenschutz hochproblematisch" sei. Länder wie Spanien könnten das System ihm zufolge etwa nutzen, um politische Gegner zu verfolgen. Schon jetzt hätten immer mehr Beamte Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme, die häufig missbraucht würden. Das wäre auch bei der Gesichtserkennung möglich.

Deutlich wird laut Hunko ferner, "dass viele Facetten der europäischen Überwachung auf das BKA zurückgehen". Die Behörde durchsuche seit 2008 mehrere Millionen Lichtbilder in der Inpol-Datenbank. Darin landeten mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung auch Personen, "die keine Straftat begangen haben". Das System sei etwa von der Hamburger Polizei in Ermittlungen nach dem G20-Gipfel genutzt worden. Eine dafür angelegte Referenzdatei hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar für rechtswidrig erklärt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externes Video (Kaltura Inc.) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Kaltura Inc.) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Gerade eingeführt hat die EU ein neues "Terrorismusregister" bei der Staatsanwaltschaft Eurojust. Dabei handelt es sich um eine EU-weite Datenbank für terroristische Aktivitäten, die laut der Kommission "auch die steigendende Bedrohung durch nicht-dschihadistischen Terrorismus einschließlich rechts- und linksextremistischer Gruppierungen in Europa erfasst".

Einbezogen werden laut Bundesregierung etwa Aktenzeichen, Kontaktdaten der übermittelnden Staatsanwaltschaft, Name des Beschuldigten, Aliase, Geburtsdatum, Straftatbestand und Verfahrensstadium. Bei abgeschlossenen Verfahren kommen etwa Urteile mit Tenor sowie Informationen zu Rechtshilfeersuchen dazu. Es geht vor allem darum, "Querverbindungen zu entdecken und Verfahren zu koordinieren". Aus Deutschland werde der Generalbundesanwalt Daten übermitteln.

Ein US-Bundesrichter in Virginia hat derweil eine nicht-öffentliche Anti-Terror-Datei des FBI und anderer Sicherheitsbehörden ausgebremst. Er erklärte die "Terrorism Screening Database" (TSDB) für verfassungswidrig, da Personen auf der Liste keine angemessene Möglichkeit hätten, Widerspruch einzulegen. Es finde keine unabhängige Prüfung eines Eintrags durch eine neutrale Instanz statt, beklagte Richter Anthony Trenga. Betroffene würden nicht einmal darüber informiert, dass sie in der Datenbank landeten, auf der unter anderem die "No Fly"-Liste der US-Regierung basiert. Die Kriterien für die Aufnahme in die Datei seien auch zu vage. Knapp 20 Muslime hatten 2016 gegen das weitgehende Instrument geklagt. (ssi)