Online-Lastschrift in Gefahr

Der EuGH hat durch sein Urteil zur Online-Lastschrift für einige Unsicherheit gesorgt. Steht das Bezahlverfahren kurz vor dem Aus?

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Online-Lastschrift in Gefahr

(Bild: Bru-nO / PixaBay)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Markus Montz

Hat der EuGH eines der beliebtesten Internet-Bezahlverfahren der Deutschen vom Markt gefegt? Diese Frage hat seit dem Urteil zur Online-Lastschrift vom 5. September den eCommerce umgetrieben.

In dem Verfahren hatten Verbraucherschützer des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Deutsche Bahn geklagt, die nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland die Online-Lastschrift als Bezahlverfahren anbietet. Der VKI sah darin einen Verstoß gegen die SEPA-Verordnung. Die Bahn hatte sich hingegen auf eine Ausnahmeregelung in der sogenannten Geoblocking-Verordnung berufen.

Der EuGH schloss sich der Argumentation der Kläger an. Händler könnten auch andere Bezahlverfahren anbieten oder die Ware erst bei gesichertem Geldeingang verschicken – was im Alltag einer Lastschrift jedoch praxisfern erscheint.

Das Problem der Bahn und anderer Anbieter: Der Kunde darf Lastschriften bis zu acht Wochen lang ohne Begründung zurückbuchen; der Händler muss seine Forderungen dann im aufwendigen Mahnverfahren eintreiben. Da die Zahlungsmoral in Deutschland hoch ist und Bonitätsprüfungen und Forderungsmanagement gut funktionieren, blieb dieses Risiko bislang überschaubar. Im übrigen Europa könnte die Online-Lastschrift zukünftig aber vermehrt Käufer mit betrügerischen Absichten anlocken, denn Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement sind selbst in vielen EU-Ländern gar nicht oder nur unter hohem Ressourceneinsatz möglich.

Einige Experten erwarteten daher das faktische Ende der Lastschrift im Onlinehandel, da das wirtschaftliche Risiko für Händler zu hoch werde. Inwischen steht daneben die Auffassung, dass das Urteil nicht untersagt, dem Kunden eine Bezahlart nach einer negativ ausgefallenen Risikoprüfung zu verweigern. Darauf wies in einem Kommentar etwa Ulrich Binnebößel hin, Zahlungsmittelexperte im Handelsverband Deutschland. Für den Erhalt der Online-Lastschrift müssten allerdings klare Kriterien und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Weitere Hintergründe und rechtliche Aspekte der Online-Lastschrift finden Sie auch in unserem Artikel über Fallstricke beim Bezahlen im Internet. Darin erklärt der im Bereich Payments tätige Rechtsanwalt Dr. Matthäus Schindele, wie diese Bezahlart genau funktioniert.

Dieser Artikel stammt aus c't 21/2019. (mon)