Fallstricke beim Bezahlen im Internet mit der SEPA-Basislastschrift

Die SEPA-Basislastschrift ist eine sehr beliebte Bezahlmethode. Aus rechtlicher Sicht birgt das Zahlverfahren aber insbesondere für Händler einige Risiken.

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Fallstricke beim Bezahlen im Internet mit der SEPA-Basislastschrift

(Bild: NIKCOA/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Dr. Matthäus Schindele
Inhaltsverzeichnis

Die SEPA-Basislastschrift ist juristisch betrachtet ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsdienst, durch den das Konto des Zahlers belastet wird. Grundlage ist dabei die Zustimmung des Zahlers in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Anders als bei einer Überweisung veranlasst bei der SEPA-Basislastschrift der Zahlungsempfänger die Zahlung, man spricht daher von "Pull-Zahlung".

Mit der SEPA-Basislastschrift kann ein Kunde sowohl im stationären Handel als auch online Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) vornehmen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz.

An einer SEPA-Basislastschrift-Transaktion sind immer mehrere Stellen beteiligt. Dabei unterscheidet man mehrere Rechtsverhältnisse: