FBI-Agenten missbrauchen zehntausendfach Datenbank

Agenten des FBI sollen zehntausendfach unautorisierte Suchanfragen in einer Datenbank der Behörde gestellt haben – über sich selbst, Freunde und Bekannte.

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Hacker-Angriff

Erste Hinweise auf einen Angriff auf die Starwood-Datenbank kamen Anfang September von einem internen Sicherheitssystem.

(Bild: ronstik/Shutterstock.com)

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Ein Gericht in den USA hat bestätigt, dass FBI-Agenten zehntausendfach Suchanfragen in einer Datenbank der Behörde gemacht haben, die nicht autorisiert waren. Sie sollen Personen aus dem In- und Ausland gesucht haben, etwa Informationen über sich selbst, über Freunde, Bekannte, Verwandte und Mitarbeiter. Damit haben sie gegen das Gesetz verstoßen, in dem das Überwachungsprogramm verankert ist, und gegen den Vierten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll.

Die Verstöße sind bereits im Oktober 2018 aufgefallen. Nun hat das Wall Street Journal davon erfahren und die Entscheidung des Gerichts veröffentlicht. Verhandelt wurde der Fall vor dem United States Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), das für Überwachungsaktionen der Auslandsgeheimdienste zuständig ist. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bekamen FBI-Agenten Zugriff auf die elektronische Suche in der betroffenen Datenbank – mit der Begrenzung, dies nur in Verdachtsfällen nutzen zu dürfen, etwa bei Terrorismus und Cyberkriminalität. Dagegen verstießen die Agenten. Sie suchten ohne ersichtlichen Grund zehntausende Personen. Laut Wall Street Journal muss das FBI nun neue Übersichten und Regeln schaffen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.

Das FBI liefert sich mit großen IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co. immer wieder eine Art Crypto War, in dem sie Hintertüren in verschlüsselter Software fordern. Strafverfolger wollen Zugang zu möglichst vielen Daten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen auf Mobilgeräten etwa führe sonst zu einem "Going Dark", einer Blindheit im digitalen Zeitalter.

In Deutschland wird über Staatstrojaner diskutiert. Das Landeskriminalamt Berlin hatte bereits 2012 einen Vertrag mit dem Münchener Hersteller FinFisher abgeschlossen – durfte die Überwachungssoftware zunächst aber gar nicht nutzen. Sachsen-Anhalt will sein Verfassungsschutzgesetz anpassen, um Staatstrojaner einsetzen zu können. Auch das Bundeskriminalamt setzt eine Eigenentwicklung von Spähsoftware ein. (emw)