EU-Gremien auf Kollisionskurs beim internationalen Zugriff auf Cloud-Daten

Die EU-Kommission versuche mit Verweisen auf Kindesmissbrauch Stimmung zu machen für die "elektronische Beweiserhebung", beklagen Abgeordnete.

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E-Evidence: EU-Gremien auf Kollisionskurs beim internationalen Zugriff auf Cloud-Daten

(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

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Im EU-Parlament gibt es über 500 Änderungsanträge zum umstrittenen Verordnungsentwurf der Kommission für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln. Teils forderten die Verfasser noch stärkere Korrekturen an dem Dossier, als die von ihr vorgezeichnete Linie, erklärte die Berichterstatterin im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Birgit Sippel, am Freitag in Berlin. Andere Volksvertreter bemühten sich um eine Zwischenposition.

Die SPD-Politikerin monierte, dass die Kommission zugleich versuche, "die Kollegen zu beackern", und ihren Bericht als "unterirdisch" dargestellt habe. Dabei gehe es um Stimmungsmache, um schneller international auf Cloud-Daten zugreifen zu können. So bringe die Brüsseler Regierungseinrichtung immer wieder "Terrorismusbekämpfung und Kinderpornografie" als 'Totschlagargumente' ins Spiel. Bei einigen Abgeordneten, die sich nur am Rande mit der Materie beschäftigten, sei damit die Debatte beendet und der Überwachungskurs klar.

Laut Sippel wird aber erst mit der seit Sommer laufenden näheren Analyse des Aufschlags der Kommission klar: "Da hängt mehr dran." Die Unterschiedlichkeit der Justizsysteme sei schon innerhalb der Mitgliedsstaaten sehr groß, etwa bei Delikten, die als Straftat definiert würden, oder bei bestehenden Zugangsmöglichkeiten der Behörden zu Bestands-, Verbindungs- und Inhaltsdaten. Erst jetzt sei beispielsweise deutlich geworden, dass einschlägige Abfragen "auch Journalisten und ihre Informanten betreffen". Dabei sei bislang aber nicht geklärt, wer prüfe, ob Daten zu Berufsgeheimnissen enthalten seien.

Der ursprüngliche Entwurf werfe letztlich die Frage auf, ob damit nicht das gesamte justizielle Gefüge infrage gestellt werde, gab die Sozialdemokratin zu bedenken. Im analogen Bereich etwa sei es nicht denkbar, dass deutsche Strafverfolger einfach eine Hausdurchsuchung in Frankreich durchführten, weil Verdächtige dorthin Beweismaterial geschafft haben könnten. Nichts anderes sei im digitalen Raum aber geplant. Da helfe es nicht, nur auf ein "gegenseitiges Vertrauen" der Justizbehörden in der EU abzustellen: Gegen zwei Mitgliedsstaaten liefen schon Vertragsverletzungsverfahren, da dort die Rechtsstaatlichkeit offenbar nicht mehr gesichert sei. In Ungarn und Polen sei die Gesetzgebung bekanntermaßen "stark politisiert".

Für Sippel führt damit kein Weg an dem in ihrem Berichtsentwurf skizzierten Ansatz vorbei, dass eine anfragende Stelle eines Landes zumindest "eine zweite Behörde im ausführenden Staat informieren" und diese auch über "Vetomöglichkeiten" verfügen müsse. Private Firmen seien mit den unterschiedlichen Rechtssystemen gar nicht vertraut und könnten Anordnungen nur formal prüfen.

Ein Provider könnte zwar technische oder juristische Bedenken anführen, wenn er einen Datenzugriff für ungerechtfertigt halte, erläuterte die Verhandlungsführerin. Wenn aber der ersuchende Staat mit einem nationalen Richterbeschluss winke und ein womöglich hohes Bußgeld im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohe, werde er wohl eher die gewünschten Informationen herausgeben. Zumal er andernfalls in einem fremden Staat gegen eine Anordnung klagen müsste. Dies gelte auch für betroffene Bürger, falls diese überhaupt über einen Zugriff informiert würden.

Sippel würde es daher am liebsten sehen, wenn die skizzierte Verordnung nur auf IP-Adressen und ähnliche Verbindungsinformationen beschränkt würde, um danach die bereits existierende, aber teils noch gar nicht umgesetzte Ermittlungsanordnung mit strikterem Rechtsschutz zu nutzen. Polizei und Justiz benötigten ferner zunächst mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung, um die bereits bestehenden Befugnisse überhaupt angemessen einsetzen zu können.

Angesichts der Vielzahl der Änderungsanträge und offener Fragen geht die Berichterstatterin davon aus, dass der Innenausschuss über die Position des Parlaments erst im Februar abstimmt und die sich anschließenden Gespräche mit dem EU-Rat nicht einfach werden dürften. Vor allem die Franzosen führen eine scharfe Linie, was auch die Liberalen im EU-Parlament unter Druck setzten könnte. Die Mehrheitsverhältnisse seien "noch sehr undurchsichtig".

Deutschland hatte unter der Ägide des Bundesjustizministeriums im europäischen Ministergremium gegen den trotzdem beschlossenen Kurs gestimmt. Für die unter die Räder gekommene E-Privacy-Verordnung ist dagegen das Wirtschaftsministerium zuständig, das in Datenschutzfragen vor allem auf Eingaben von Firmen und ihrer Verbände hört. Sippel zeigte sich hier besorgt, dass die Initiative in der Kommission mittlerweile "beim Binnenmarkt" angesiedelt sei. Sie hält daher wenig davon, dass der dortige Ressortleiter Thierry Breton mit dem Gedanken spielt, einen ganz neuen Vorschlag zu machen. Ihr zufolge wäre es besser, mit einem "neuen Blickwinkel" an den bestehenden Entwurf heranzugehen und nicht nur Papiere von Facebook zu kopieren. (bme)