Funkstörungen: Regulierungsbehörde musste 2019 in fast 4000 Fällen einschreiten

Prüfer der Bundesnetzagentur haben im vorigen Jahr erneut tausende Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und beseitigt.

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Funkstörungen: Regulierungsbehörde musste 2019 in fast 4000 Fällen einschreiten

(Bild: TPROduction/Shutterstock.com)

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Der Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur war auch 2019 wieder gut beschäftigt. Die Techniker mussten im vorigen Jahr in knapp 4000 Fällen ausrücken und vor Ort Funkstörungen sowie elektromagnetische Unverträglichkeiten aufklären. Zudem halfen sie, die ausgemachten Probleme zu beseitigen. Dies heißt häufig, dass funkende Endgeräte oder Router etwa für WLAN außer Betrieb genommen werden müssen.

2018 hatte der PMD sogar noch mehr zu tun, musste damals in rund 4700 Fällen aktiv werden. "Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", zeigte sich Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, daher insgesamt zufrieden mit der Situation. Hilfreich sei, dass die Regulierungsbehörde schon "mit präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Frequenzzuteilungsinhabern" durchführe. Die Störungsbearbeitung ergänze daher nur noch "unsere Tätigkeiten im Rahmen der Frequenzregulierung und der Marktüberwachung".

Neben der einschlägigen Tätigkeiten für sicherheitsrelevante Funkdienste und im industriellen Bereich haben laut dem Regulierer in über 1200 Fällen auch Bürger von der Arbeit des PMDs profitiert. Die Störungen betrafen demnach etwa den Mobilfunk, WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie funkende Kopfhörer, Autoschlüssel und Garagentoröffner. 2018 hatte die Bundesnetzagentur im Endkundenbereich noch in 1600 Fällen den Stecker ziehen müssen. Oft handelt es sich dabei um elektronische Spielzeuge und Kommunikationseinrichtungen, die für den Betrieb in der EU nicht zugelassen sind.

Der PMD ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Ferner betreibt er ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle. Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich rund um die Uhr an die Rufnummer 04821/89 55 55 oder an funkstoerung@bnetza.de wenden. Der Service ist für den Hinweisgeber gebührenfrei. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Kosten befürchten, "soweit Störungen unverschuldet verursacht wurden".

Wenn Nutzer aber gezielt etwa sogenannte Jammer oder Handy-Killer einsetzen, um den Empfang zu erschweren oder zu unterbrechen, müssen sie bei einem Einsatz der Bundesnetzagentur gegebenenfalls über 1000 Euro berappen, heißt es in der Mobilfunkbranche. Nicht zugelassene Signalverstärker (Repeater), DVB-T-Antennen, vergessene Hausantennenverstärker, verirrte DECT-Basisstationen oder Baby-Phones sorgen bei den großen Netzbetreibern dafür, dass diese auch eigene "Strahlenjäger" oder externe Teams zur Aufklärung ins Feld schicken.

Für den neuen Funkstandard 5G hat der PMD eine eigene Arbeitsgruppe für ein neues Messverfahren eingerichtet. Die besondere Herausforderung besteht hier laut der Bundesnetzagentur darin, dass sich hinter 5G mehrere verschiedene Funkschnittstellen wie 5G New Radio oder NB-IoT (Narrowband - Internet of Things) verbergen, für die jeweils separate aussagekräftige Messgrößen definiert werden müssen. Nun gelte es noch festzulegen, mit welcher Ausrüstung die neu definierten Messgrößen ermittelt werden könnten. (mho)