Mailbox.org-Transparenzbericht: Kritik an behördlichen Anfragen

Von 79 behördlichen Anfragen sind im ersten Halbjahr 2019 bei Mailbox.org 32 fehlerhaft angekommen. Der Anbieter fordert klare Gesetze.

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Mailbox.org Jahresbericht: Kritik an behördlichen Anfragen

(Bild: Pavel Ignatov/Shutterstock.com)

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Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres hat der Berliner E-Mail-Dienst Mailbox.org 79 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bearbeitet. Der Anbieter hat die Bearbeitung der Telekommunikationsüberwachungs-Anfragen seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juni 2019 ausgesetzt, da er eine fehlende Rechtsgrundlage zum Agieren sieht.

Von den 79 Anfragen kamen 72 von deutschen Behörden, davon enthielten 26 laut der hinter dem Dienst stehenden Heinlein Support GmbH Fehler und wurden wegen Rechtswidrigkeit zurückgewiesen. 22 seien daraufhin erneut eingegangen und korrekt gestellt worden. "Lediglich drei Dienststellen haben es geschafft, sich datenschutzkonform per verschlüsselter E-Mail an Mailbox.org zu wenden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Aus dem Ausland kamen dem Transparenzbericht von Mailbox.org zufolge sieben Anfragen, nur einer lag ein Rechtshilfersuchen bei – die anderen mussten abgelehnt werden. Alle 79 Anfragen stammten von Strafverfolgungsbehörden, weder Zoll noch Nachrichtendienste ersuchten um Auskunft. 74 Mal ging es um Bestandsdaten, zwei Mal um Verkehrsdaten und drei Mal um Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).

Im vorvergegangenen Jahr 2018 landeten laut des Transparenzberichts zu behördlichen Auskunftsersuchen und Telekommunikationsüberwachung 72 Anfragen bei Mailbox.org. Damals war mehr als die Hälfte rechtswidrig.

Mailbox.org fordert eine Klärung der Gesetzeslage. Im Sommer hatte der EuGH geurteilt, Google müsse GMail nicht als Telekommunikationsdienst anmelden und damit auch keine Abhörschnittstelle einbauen. Laut Heinlein sind dadurch hinsichtlich der Gültigkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für E-Mail-Provider Unklarheiten aufgetaucht. Einige Anbieter würden suggerieren, es fehle nun an der Rechtsgrundlage für die Datenherausgabe an Ermittlungsbehörden.

Bei Mailbox.org glaubt man, auch das weiterhin gültige Telemediengesetz (TMG) kenne entsprechende Rechtsgrundlagen. Sie fehlen allerdings bezüglich der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ), weshalb Mailbox.org bis zur Klärung aller Fragen keine TKÜ gestattet. Gründer und Geschäftsführer Peer Heinlein: "Aus unserer Sicht ist eine baldige Neuregelung notwendig. Diese muss bestehende Zweifel und Fragen beseitigen und grundrechtlich geschützte Kommunikation von Internet-Nutzern unzweifelhaft einem Richtervorbehalt unterwerfen."

[UPDATE 23.01.2020 14.25] Im Vorspann ist die Anzahl der fehlerhaft eingegangenen Anfragen auf 32 geändert worden. Die vorherige Anzahl (26) bezog sich nur auf Anfragen von deutschen Behörden. Zudem ist im ersten Absatz konkretisiert, dass nur TKÜ-Anfragen ausgesetzt sind. (emw)