Datenschützer: Strenge Auflagen für Videoüberwachung und Gesichtserkennung

Die EU-Datenschutzbehörden betonen, dass ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl noch keine Videoüberwachung rechtfertigt.

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Datenschützer: Strenge Auflagen für Videoüberwachung und Gesichtserkennung

(Bild: ImageFlow/Shutterstock.com)

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Sitzung am Mittwoch in Brüssel mit großer Mehrheit eine Leitlinie zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung beschlossen. Die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten rücken dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in den Fokus. Da jede Videoüberwachung mit einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden sei, müsse ihr stets ein "berechtigtes Interesse" des Kamerabetreibers zugrunde liegen.

Auch staatliche Stellen können demnach nur aus objektiven Gründen elektronische Augen im öffentlichen Raum installieren. Bei einer Videoüberwachung aus Sicherheitsgründen müssten stets auch tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für Leib, Leben oder Sachgüter vorliegen, unterstreicht der EDSA. Ein rein subjektives Unbehagen beim Sicherheitsgefühl genüge nicht, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.

Auch beim Einsatz der besonders umstrittenen automatisierten Gesichtserkennung wollen die Experten mehr Klarheit schaffen. Sie konstatieren, dass es auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) privaten Unternehmen ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen grundsätzlich verboten ist, die erforderlichen biometrische Daten "zum Zwecke der Identifizierung bestimmter Personen" zu verarbeiten. Zugleich konkretisieren sie die strengen Anforderungen, damit ein solches Opt-in wirksam werden kann. Dazu kommen Hinweise, wie Videoüberwachung hinreichend transparent gemacht werden kann.

"Die kürzlich bekannt gewordenen Geschäftsgebaren des Dienstleisters Clearview haben uns die Begehrlichkeiten nach biometrischen Daten in der heutigen Zeit nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite deutlich vor Augen geführt", begrüßte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk den Beschluss. "Die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit auch unbeobachtet bewegen zu können, ist ein besonders hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlichen Gesellschaft, das wir unbedingt bewahren müssen." Smoltczyk hatte biometrische Gesichtserkennung zuvor als "Technik ohne Zukunft" gebrandmarkt, mit der Grundfreiheiten zerstört würden. Inzwischen mehren sich Rufe nach einem Verbot des Instruments im öffentlichen Raum. (mho)