Justizministerium: Klärung bei Produktnennungen von Influencern

Influencer sollen Produktnennungen seltener kennzeichnen müssen – sofern es sich um nicht-kommerzielle Äußerungen handelt.

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Justizia ist blind

(Bild: Gemeinfrei (via pixabay))

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Influencer und Blogger sollen künftig nicht mehr jeden Beitrag als Werbung kennzeichnen müssen, in dem sie Produkte, Marken oder Verbände nennen. Dies soll nur noch geschehen, wenn es eine Gegenleistung gab. Ausgenommen sind also Äußerungen, die der Information und Meinungsbildung dienen.

Das Bundesjustizministerium ruft in einem Schreiben Unternehmen, Verbände, Wissenschaftler, Journalisten und Influencer selbst dazu auf, Stellungnahmen einzureichen, wie diese Änderung des Rechts umgesetzt werden kann. Seit Einführung der Kennzeichnungspflicht sind sich die Gerichte nicht immer einig darüber, was als Werbung gilt und was nicht. Im vergangenen Jahr entschied das Berliner Kammergericht etwa in einem Fall, dass Beiträge eines Influencers, die Links zu Produkten enthalten, nicht immer automatisch als Werbung zu kennzeichnen sind – aber eben auch nicht nie.

Der erste Vorschlag des Ministeriums lautet als Ergänzung des Gesetzes: "Ein kommerzieller Zweck einer geschäftlichen Handlung ist in der Regel nicht anzunehmen, wenn diese vorrangig der Information und Meinungsbildung dienst und für diese kein Endgeld oder eine ähnliche Gegenleistung gewährt wurde." Eine Klarstellung zur eigentlichen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, zu der die Kennzeichnungspflicht gehört, ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Deshalb ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Gespräch und wird den Gesetzesentwurf mit dieser abstimmen.

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In den USA sollen derweil die Regeln zur Kennzeichnungspflicht neu gedacht werden, da sich viele Unternehmen als auch Influencer nicht ausreichend daran halten. Der Commissioner Rohit Chopra von der Federal Trade Commission (FTC) hat dabei aber weniger die Influencer als mehr die zahlenden Unternehmen und die Werbebranche im Blick. In seiner Begründung, warum er neue Gesetze für notwendig hält, greift er Beispiele auf, bei denen Influencer vertraglich nicht dazu angehalten waren, bezahlte Beiträge als solche zu markieren. (emw)