DSGVO: Kampagne gegen breite Datenschutzverstöße durch Grindr, Tinder & Co.

Zivilgesellschaftliche Organisationen aus sieben EU-Ländern haben die nationalen Datenschutzbehörden aufgefordert, gegen mitteilungsfreudige Apps vorzugehen.

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DSGVO: Kampagne gegen breite Datenschutzverstöße durch Grindr, Tinder & Co.

Auch wenn die weitergeleiteten Daten vordergründig pseudonymisiert sind, können sie über Werbe-IDs zu einem kompletten Nutzerprofil zusammengefügt werden.

(Bild: Forbrukerrådet)

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Gegen Tracking und die Weitergabe sensibler Daten durch beliebte Apps an Werbepartner wehren sich zivilgesellschaftliche Vereinigungen. In einer gemeinsamen, von der Civil Liberties Union for Europe koordinierten Aktion fordern sie die Datenschutzbehörden ihrer sieben Länder auf, gegen App-Betreiber vorzugehen, die ohne wirksame Einwilligung der Nutzer hochsensible Informationen über diese erheben und für Werbezwecke verwenden. Zu den Unterzeichnern gehören neben internationalen Organisationen die Digitale Gesellschaft, Digitalcourage, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) und das Netzwerk Datenschutzexpertise.

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"Persönliche Daten werden systematisch abgesaugt und von diversen Unternehmen unter fragwürdigem und falschem Verweis auf nicht anwendbare Rechtsgrundlagen und in jedem Fall ohne Wissen oder Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher verwertet", schreibt das hiesige Bündnis in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern. Sie berufen sich dabei auf eine Studie des norwegischen Verbraucherrats und der Organisation Noyb, laut der Dating-Apps wie Grindr, Tinder und OkCupid oder mobile Menstruationszyklus-Messer Angaben zum Standort, zur sexuellen Orientierung und über religiöse und politische Überzeugungen an Drittfirmen übergeben.

Die "massive kommerzielle Überwachung im gesamten Adtech-Ökosystem" stehe "in einem systematischen Widerspruch zu den notwendigen Rahmenbedingungen der Demokratie", heißt es in dem Brief. In Ägypten etwa habe die Polizei Grindr genutzt, um Homosexuelle zu identifizieren und zu verhaften. Die Aufsichtsbehörden müssten daher dringend diesen Problemen nachgehen und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchsetzen.

"Der augenblickliche Zustand ist nur schwer zu ertragen", erläuterte der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Kleinere Verstöße werden derzeit schon wirksam verfolgt. Doch bei den oft dramatischen Verletzungen des Datenschutzes durch internationale Internet-Unternehmen muss sich die Wirksamkeit der DSGVO erst noch erweisen." (anw)