Erfolg und Schlappe für P2P-Tauschbörse KaZaA

Die niederländische Verwertungsgesellschaft für Bild/Ton muss ein Lizenzabkommen mit der Tauschbörse abschließen. Gleichzeitig droht KaZaA aber eine hohe Geldstrafe.

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Von
  • Volker Zota

Die Betreiber der in Amsterdam ansässigen Peer-to-Peer-Tauschbörse KaZaA konnten vor Gericht zwar einen Erfolg gegen die niederländische Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton Buma/Stemra (das Analogon zur deutschen VG Wort und GEMA) erringen, musste aber auch eine Schlappe hinnehmen. Zwar verpflichtete der Richter die Verwertungsgesellschaft, ein Lizenzabkommen mit KaZaA abzuschließen; die Tauschbörse müsse aber ihre User innerhalb von 14 Tagen daran hindern, urherberrechtgeschützte Dateien zu tauschen. Falls die Betreiber der Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkämen, müsse KaZaA täglich 100.000 Gulden (circa 89.000 Mark) Strafe zahlen, höchstens jedoch 2.000.000 Gulden (circa 1.780.000 Mark).

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, weil die Buma/Stemra Gespräche über ein Lizenzabkommen mit KaZaA abgebrochen hatte. Da Buma/Stemra in den Niederlanden das Monopol für die Verwertungsrechte urheberrechtlich geschützter Medien hat, ist KaZaA jedoch auf eine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft angewiesen, damit die Tauschservice zumindest auf nationaler Ebene legal arbeiten kann.

KaZaAs Anwalt Christiaan A. Alberdingk Thijm wertet das Urteil dennoch als Erfolg. Er gehe davon aus, dass KaZaA und Buma/Stemra innerhalb der kommenden 14 Tage ein -- wie auch immer geartetes -- Lizenzabkommen abschließe und damit auch die drohende Geldstrafe abwende, so Thijm gegenüber heise online. Man hoffe, dass damit die Umsetzung der richterlichen Anordnung hinfällig werde.

Falls dies nicht der Fall ist, sehen KaZaA, Morpheus und Grokster finsteren Zeiten entgegen. Da es sich im Unterschied zu Napster nicht um ein zentral verwaltetes P2P-Netzwerk handelt, hat der Betreiber nämlich keine technischen Möglichkeiten das Tauschen urheberrechtlich geschützten Materials mit aktuellen Clients zu verhindern. "Das Urteil legt die Vermutung nahe, dem Richter sei nicht bewusst gewesen, dass es sich bei KaZaA um einen dezentralen Service handelt, der sich nicht wie Napster durch Filtermechanismen einschränken lässt", sagte Thijm; tatsächlich müsse man theoretisch jeden Benutzer darum bitten, die Software zu deinstallieren, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Die überaus "erfolgreiche" von FastTrack entwickelte P2P-Technologie ist in den USA seitens der Recording Industry Association of America (RIAA) und der National Music Publisher's Association (NMPA) unter Beschuss. Beide Organisationen hatten Sammelklagen gegen die Entwickler und Lizenznehmer der FastTrack-Technologie eingereicht. (vza)